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Messung der myokardialen fraktionellen Flussreserve bei koronarer Herzkrankheit: Funktionstest kann zukünftig auch ambulant zur Absicherung von Therapieentscheidungen eingesetzt werden
Berlin, 17. November 2017– Die Messung der myokardialen fraktionellen Flussreserve kann bei bestimmten Patientinnen und Patienten mit koronarer Herzkrankheit zukünftig auch ambulant eingesetzt werden, um anstehende Therapieentscheidungen abzusichern. Diesen Beschluss hat der Gemeinsame Bundeausschuss (G-BA) am Freitag in Berlin zum Abschluss seines Bewertungsverfahrens gefasst.
„Die Messung der myokardialen fraktionellen Flussreserve verbessert die Entscheidungsgrundlage für oder gegen ein Aufweiten von verengten Herzkranzgefäßen. Medizinisch angezeigt ist dieser Funktionstest aber nur bei den Patientinnen und Patienten mit koronarer Herzkrankheit, bei denen eine Koronarangiographie keine klare Aussage zur funktionellen Relevanz einer Engstelle im jeweiligen Gefäß liefert. Die Messung der myokardialen fraktionellen Flussreserve kann in diesem Fall im Rahmen derselben Herzkatheteruntersuchung durchgeführt werden. Da es sich um einen nicht risikolosen operativen Eingriff handelt, muss zuerst die nichtinvasive Diagnostik ausgeschöpft werden“, betonte Dr. Harald Deisler, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzender des Unterausschusses Methodenbewertung.
Bei der Messung wird im Rahmen einer zwecks Koronarangiographie durchgeführten Herzkatheteruntersuchung des verengten Blutgefäßes mit einem Drucksensor die sogenannte Blutflussreserve gemessen. In einem gesunden Gefäß beträgt der Blutfluss 100 Prozent, es würde ein Wert von 1,0 gemessen werden. Je kleiner der gemessene Wert in dem verengten Gefäß ist, desto stärker ist der Blutfluss eingeschränkt und der Herzmuskel entsprechend schlecht mit sauerstoffreichem Blut versorgt. Die Messung ermöglicht entsprechend, die funktionelle Bedeutung der Gefäßverengung zu beurteilen.
Bei welchen Patientinnen und Patienten kann die Messung durchgeführt werden?
Die Messung der myokardialen fraktionellen Flussreserve kann bei Patientinnen und Patienten mit einer koronaren Herzkrankheit durchgeführt werden, bei denen
- die Indikation zur Koronarangiographie besteht und
- aufgrund des Angiographiebefundes die Indikation zur Koronarintervention nicht eindeutig ist.
Welche qualitätssichernden Anforderungen müssen erfüllt sein?
Die Messungen dürfen ambulant ausschließlich von Fachärztinnen und Fachärzten für Innere Medizin und Kardiologie (Kardiologin/Kardiologe) durchgeführt werden, die eine entsprechende Genehmigung ihrer Kassenärztlichen Vereinigung erhalten haben. Grundlage der Genehmigung ist die Qualitätssicherungsvereinbarung zur invasiven Kardiologie.
Ab wann kann die Untersuchung ambulant in Anspruch genommen werden?
Der G-BA wird dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) nun den Beschluss zur Prüfung vorlegen. Nach Nichtbeanstandung und Bekanntmachung im Bundesanzeiger tritt der Beschluss in Kraft. Sobald der Bewertungsausschuss über die Höhe der vertragsärztlichen Vergütung entschieden hat, kann die Messung der myokardialen fraktionellen Flussreserve als abrechnungsfähige ambulante Leistung in Anspruch genommen werden.
Hintergrund: Methodenbewertung der Messung der myokardialen fraktionellen Flussreserve bei koronarer Herzkrankheit
Der G-BA ist vom Gesetzgeber beauftragt zu entscheiden, welchen Anspruch gesetzlich Krankenversicherte auf medizinische oder medizinisch-technische Untersuchungs- und Behandlungsmethoden haben. Im Rahmen eines strukturierten Bewertungsverfahrens überprüft der G-BA deshalb, ob Methoden oder Leistungen für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung der Versicherten unter Berücksichtigung des allgemein anerkannten Standes der medizinischen Erkenntnisse in der vertragsärztlichen und/oder stationären Versorgung erforderlich sind.
Zum Abschluss eines Methodenbewertungsverfahrens entscheidet der G-BA darüber, ob und inwieweit – d.h. für welche genaue Indikation und unter welchen qualitätssichernden Anforderungen – eine Methode vertragsärztlich und/oder stationär zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung angewendet werden kann.
Das Verfahren zur Bewertung der Methode wurde auf Antrag der Kassenärztlichen Bundesvereinigung mit Beschluss vom 20. August 2015 eingeleitet.
Die Bewertung des Nutzens, der medizinischen Notwendigkeit und der Wirtschaftlichkeit der Messung der myokardialen fraktionellen Flussreserve bei koronarer Herzkrankheit berücksichtigt die Ergebnisse des Abschlussberichts des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), die Auswertung der beim G-BA anlässlich der Veröffentlichung des Beratungsthemas eingegangenen Einschätzungen einschließlich der dort benannten Literatur sowie die Stellungnahmen der einschlägigen medizinischen Fachgesellschaften.
Weiterführende Informationen
- Pressemitteilung zum Download (88,1 kB, PDF)
- Zuständiger Unterausschuss: Unterausschuss Methodenbewertung
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