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Einheitlicheres Vorgehen, mehr Transparenz und Verschlankung des Verfahrens – „Strukturierter Dialog“ mit Krankenhäusern wird weiterentwickelt
Berlin, 18. Januar 2018– Ein zentrales Element der externen stationären Qualitätssicherung, der sogenannte Strukturierte Dialog, soll verbessert werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschloss am Donnerstag in Berlin, das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) mit der Weiterentwicklung dieses Verfahrens zu beauftragen. Ziel ist es, die Vorgehensweise zu vereinheitlichen sowie die Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Entscheidungsfindung zu optimieren.
„Die Qualitätssicherung im Krankenhaus wird zunehmend auch für die Planung und Vergütung von Krankenhausleistungen relevant. Vor diesem Hintergrund ist die Weiterentwicklung des Strukturierten Dialogs ein folgerichtiger Schritt“, erklärte dazu Dr. Regina Klakow-Franck, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzende des Unterausschusses Qualitätssicherung. „Wir wissen aus den Berichten zum Strukturierten Dialog, dass die Länder dieses Verfahren auf verschiedene Weise umsetzen und auch die Ergebnisse unterschiedlich bewerten. Dies wird auch in der Kommentierung der Berichte 2016 für das Erfassungsjahr 2015 deutlich, deren Veröffentlichung ebenfalls heute beschlossen wurde.“
Die Beschlüsse zur Beauftragung des IQTIG und zur Veröffentlichung der Kommentierung der Berichte zum Strukturierten Dialog 2016 zum Erfassungsjahr 2015 werden auf der Website des G-BA veröffentlicht.
Hintergrund: Strukturierter Dialog
Die Qualitätssicherung in deutschen Krankenhäusern basiert auf Maßnahmen zur Qualitätsförderung und -verbesserung. Eine dieser Maßnahmen, die in der Richtlinie über Maßnahmen zur Qualitätssicherung in Krankenhäusern (QSKH-RL) geregelt sind, besteht im Austausch zwischen den zuständigen Stellen auf Bundes- bzw. Landesebene und den Krankenhäusern. Das Verfahren heißt „Strukturierter Dialog“ und beginnt, wenn die Ergebnisse von Qualitätsindikatoren nicht im vorgegebenen Referenzbereich, einem Toleranzbereich für die Qualitätsbewertung, liegen. Fachleute der hierfür beauftragten Stellen treten mit den Krankenhäusern in einen Dialog, um herauszufinden, ob rechnerisch auffällige Ergebnisse tatsächlich auf Qualitätsmängel zurückzuführen sind. Sollten Qualitätsdefizite festgestellt werden, sind verschiedene Maßnahmen möglich, um die Krankenhäuser zu unterstützen. So kann ein Krankenhaus zum Beispiel zu einer Stellungnahme aufgefordert oder zu einem Gespräch eingeladen werden. Es besteht darüber hinaus die Möglichkeit, einen Besuchstermin im Krankenhaus zu vereinbaren, um die Auffälligkeiten vor Ort zu klären und ggf. Verbesserungen vorzuschlagen. Als weitere Maßnahme kann eine Zielvereinbarung mit dem Krankenhaus geschlossen werden.
Weiterführende Informationen
- Pressemitteilung zum Download (60,7 kB, PDF)
- Zuständiger Unterausschuss: Unterausschuss Qualitätssicherung
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