Das GesundheitsPortal für innovative Arzneimittel, neue Therapien und neue Heilungschancen

Atemwegserkrankungen: Worauf bei der Anwendung von Inhalatoren zu achten ist

Hannover, 23.01.2018 – Mit Hilfe eines Inhalators werden Atemwegserkrankungen wie Asthma, Bronchitis oder COPD behandelt. Doch die verschiedenen Inhalationssysteme, die von den Patienten bedient werden müssen, unterscheiden sich deutlich in ihrer Handhabung. 79 Prozent der Patienten machen mindestens einen Fehler beim Inhalieren. Durch eine einmalige Beratung in der Apotheke konnte diese Quote auf 28 Prozent gesenkt werden. Worauf bei der Anwendung von Inhalatoren zu achten ist, erklärt die Apothekerkammer Niedersachsen.

Diese Pressemitteilung finden Sie hier im PDF-Format.

Medikation wirkt nur lokal

Inhalationssysteme werden dazu verwendet, Aerosole oder pulverförmige Medikamente fein zu verteilen. Da die Arznei aber nur dort richtig wirken kann, wo sie auch tatsächlich ankommt, muss sie tief in die Bronchien eindringen, um sich dort ablagern können. Dabei ist auch die Größe der Partikel entscheidend. Sind diese zu groß, gelangen sie nicht bis in die Bronchien. Zu kleine Partikel erreichen zwar die Lunge, werden allerdings wieder ausgeatmet. Um möglichst tief einatmen zu können, sollte der Körper bei der Inhalation aufgerichtet, der Kopf nach vorne gebeugt und leicht in den Nacken gelegt sein. Es ist außerdem empfehlenswert, bei der Anwendung leicht auf das Mundstück zu beißen, sodass der Sprühstoß nicht von den Zähnen behindert wird, sondern komplett in die Mundhöhle gelangt.

Verschiedene Inhalationssysteme

Bei der Anwendung der unterschiedlichen Systeme gibt es Einiges zu beachten. So liegt das Medikament bei Dosieraerosolen zwar meist gelöst vor, es gibt jedoch Präparate, die vor der Anwendung geschüttelt werden müssen. Apotheker raten daher dazu, vorsorglich alle Dosieraerosole vor Gebrauch zu schütteln. Der Inhalt von Pulverinhalatoren setzt sich dagegen aus einem feinen Pulver zusammen. Dies macht die Arznei sehr feuchtigkeitsempfindlich. Aufgrund der hohen Luftfeuchtigkeit sollten diese Inhalatoren daher nicht im Badezimmer aufbewahrt werden. Das Pulver könnte verkleben oder schon im Gerät an der Oberfläche haften bleiben. Elektrische Inhalationsgeräte sollten übrigens nicht mit spitzen Gegenständen wie einer Nadel gesäubert werden, rät die Apothekerkammer Niedersachsen. Auch Spülmittel und die Spülmaschine sind für die Reinigung ungeeignet. Es besteht die Gefahr, dass sich eine unsachgemäße Säuberung negativ auf die Größe der freigesetzten Partikel und somit die Funktion des Inhalators auswirkt.

Nicht jeder Inhalator geeignet

Welches Gerät der Patient verordnet bekommt, entscheidet der behandelnde Arzt. Diese Entscheidung hängt unter anderem davon ab, inwieweit der Patient motorisch und koordinativ in der Lage ist, das jeweilige System zu bedienen. Zudem ist nicht jedes Gerät für jede Patientengruppe geeignet: Um etwa einen Pulverinhalator verwenden zu können, muss der Patient kräftig genug einatmen können, um erfolgreich zu inhalieren. Dies schließt beispielsweise Kinder, Asthmatiker im Anfall sowie Patienten mit eingeschränkter Lungenfunktion oder COPD aus. Wer Schwierigkeiten hat, das Dosieraerosol auszulösen, kann auf Hilfsmittel wie zum Beispiel einen Spacer zurückgreifen. Dieser fängt den Sprühstoß in einem Reservoir auf. Anschließend kann der Patient die Aerosolwolke ganz einfach einatmen. Um Fehlerquellen bereits im Vorfeld auszuschließen, sollten Betroffene ihren Inhalator im Beisein eines Apothekers ausprobieren. Dieser kann dann feststellen, ob eine Inhalierhilfe nötig ist, die dem Patienten die Handhabung des Gerätes erleichtert. Die Kosten eines Inhalationsgerätes übernehmen in der Regel die Krankenkassen. Da elektrische Inhaliergeräte sowie Spacer als sogenannte Hilfsmittel eingestuft werden, kann vor der Abgabe eine Genehmigung erforderlich sein.

Der Apothekerkammer Niedersachsen gehören rund 7.000 Mitglieder an. Der Apotheker ist ein fachlich unabhängiger Heilberufler. Der Gesetzgeber hat den selbstständigen Apothekern die sichere und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln übertragen. Der Beruf erfordert ein vierjähriges Pharmaziestudium an einer Universität und ein praktisches Jahr. Dabei erwirbt der Studierende Kenntnisse in pharmazeutischer Chemie und Biologie, Technologie, Pharmakologie, Toxikologie und Klinische Pharmazie. Nach dem Staatsexamen erhält er eine Approbation. Nur mit dieser staatlichen Zulassung kann er eine öffentliche Apotheke führen. Als Spezialist für Gesundheit und Prävention berät der Apotheker seriös und unabhängig. Er begleitet den Patienten fachlich, unterstützt ihn menschlich und hilft ihm so, seine Therapie im Alltag umzusetzen.

 Zeichen 4.507 inkl. Leerzeichen

Diese Pressemitteilung finden Sie auch unter www.apothekerkammer-nds.de.

 

Apothekerkammer Niedersachsen
Anja Hugenberg
An der Markuskirche 4
30163 Hannover
Telefon: 0511 39099-0
Fax: 0511 39099-36
www.apothekerkammer-nds.de