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Hecken: „Keine weitere Verzögerungstaktik“
Berlin, 14. März 2018 – Zur aktuellen Pressemitteilung des Bundesärztekammer-Präsidenten Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery zur Reform der Notfallversorgung erklärt Prof. Josef Hecken, Vorsitzender des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), heute in Berlin:
„Nach über zwei Jahren Beratungszeit eines Konzeptes der gestuften Notfallversorgung mit intensiven Diskussionen unter Einbeziehung der Länder und zwei Stellungnahmeverfahren ist es mehr als kühn, von „unausgegorenen Reformkonzepten“ des G-BA zu sprechen. Mehr Erkenntnisse werden wir nicht generieren können. Der G-BA wird deshalb seinen gesetzlichen Auftrag sach- und zeitgerecht auf der Basis von belastbaren Leistungsdaten erfüllen und keine weitere Verzögerungstaktik mittragen. Die Ländervertreter waren an allen Beratungen im G-BA beteiligt. Überdies habe ich die Länder ergänzend gebeten, Daten jetzt zu liefern und Probleme anzuzeigen, damit Einzelfallentscheidungen gefunden werden können. Eine Vertagung bis zur Gesundheitsministerkonferenz im Sommer hätte keinerlei Vorteile, sondern schindet nur Zeit.
Geradezu abenteuerlich ist es, die Grippewelle als Argument gegen die Erfüllung des gesetzlichen Auftrags ins Feld zu führen. Es geht um die Verbesserung der Versorgungsstrukturen. Ein Krankenhaus, das – obwohl es keine Innere Abteilung und keine Intensivbetten hat – Notfälle aufnimmt, kann auch keine akut gefährdeten schwer an Grippe Erkrankten adäquat behandeln.
Es ist erstaunlich, wie jetzt der ‚Bettenvorhalt für Katastrophen‘ herhalten muss für eine überbordende stationäre Strukturlandschaft. Eine Pandemie oder Grippewelle kann nicht ernsthaft die Begründung für eine allgemeine und dauerhafte Bettenvorhaltung sein, zumal diese Vorhaltung für Katastrophen seit Ende des Kalten Krieges abgeschafft ist. Diese absurde Diskussion kann man nur in die Richtung deuten, dass die sachlichen Argumente ausgegangen sind.
Alle relevanten Fachgesellschaften wurden zweimal beteiligt und gehört, umfangreiche Daten und Analysen zu möglichen Auswirkungen liegen vor. Durch Liegenlassen wird die Erkenntnislage nicht besser. Deshalb muss und wird jetzt bald entschieden werden. Ein irgendwie gearteter runder Tisch verspricht keine weitergehenden Erkenntnisse.“
Weiterführende Informationen
- Pressemitteilung zum Download (62,8 kB, PDF)
- Zuständiger Unterausschuss: Unterausschuss Bedarfsplanung