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Gerechtigkeit bei Behandlungsfehlern muss beim Beweismaß ansetzen!
Die Bundesärztekammer hat am gestrigen Tag ihre Behandlungsfehlerstatistik für das Jahr 2017 veröffentlicht. Hierzu erklärt die kommissarische Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten sowie Bevollmächtigte für Pflege Ingrid Fischbach:
„Die Patientensicherheit hat sich in den vergangenen Jahren enorm entwickelt. Von daher teile ich die Auffassung, dass pauschale Panikmache und Pfuschvorwürfe in der Debatte keinen Raum haben dürfen. Trotzdem muss allen klar sein, dass Fehler in der medizinischen Behandlung immer gravierende, sogar existenzielle Folgen haben können. Deshalb sind zwei Punkte wichtig:
Zum einen darf sich niemand in den Bemühungen um die Patientensicherheit auf dem Erreichten ausruhen. Alle Beteiligten müssen weiter mit Nachdruck daran arbeiten, die Qualität und auch die Transparenz über die Qualität der Versorgung zu stärken. Denn jeder Fehler ist ein Fehler zu viel.
Und zum zweiten ist es wichtig, auch dafür sorgen, dass Patienten, die Opfer eines Behandlungsfehlers wurden, ihre Ansprüche auf Schadenersatz und Schmerzensgeld auch effektiv durchzusetzen können. Patienten schildern mir aber zu oft, dass sie darauf verzichten wollen, solche Ansprüche geltend zu machen, weil sie davon ausgehen, ein solches Verfahren nicht gewinnen oder nicht durchstehen zu können. Diese Fälle tauchen in keiner Statistik auf. Ich halte es deshalb für notwendig, die Regeln für den Nachweis eines Behandlungsfehlers einer erneuten Prüfung zu unterziehen. Um für einen gerechten Ausgleich zwischen Patienten und Behandlern zu sorgen, sollte das Beweismaß für den Ursachenzusammenhang zwischen Fehler und Gesundheitsschaden auf die überwiegende Wahrscheinlichkeit abgesenkt werden. So ließen sich bestehende Ungerechtigkeiten im Kern beseitigen.“