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Hessischer Ärztekammerpräsident begrüßt gesicherte Kostenübernahme für die Vierfach-Grippeschutzimpfung
„Ein wichtiger Schritt im Kampf gegen Grippe“: Ausdrücklich begrüßt Dr. med. Gottfried von Knoblauch zu Hatzbach, Präsident der Landesärztekammer Hessen, dass der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) den Vierfach-Impfstoff gegen die saisonale Grippe verbindlich festgelegt hat. „Damit können sich gesetzlich Versicherte ab Herbst mit dem Vierfach-Impfstoff impfen lassen, den die Ständige Impfkommission (STIKO) ab der Impfsaison 2018/2019 empfiehlt“, so von Knoblauch zu Hatzbach. Der bisher gängige Dreifachimpfstoff habe in der aktuellen Grippesaison nur bedingt geholfen, da bestimmte Influenza-B-Viren (mit 99 Prozent aus der Yamagata-Linie) nur von der Vierfachversion abgedeckt worden seien.
In den vergangenen Wochen hatte die in der 52. KW 2017 begonnene Grippewelle, deren Höhepunkt inzwischen überschritten ist, auch Hessen fest im Griff. Bundesweit wurden dem Robert Koch-Institut (RKI) bis jetzt 314.000 labordiagnostisch bestätigte Fälle übermittelt. Die tatsächliche Zahl dürfte jedoch höher liegen, da nicht alle Grippefälle erfasst werden. Ähnlich verhält es sich mit den 1095 Todesfällen bundesweit, die in der Grippesaison 2017/2018 labordiagnostisch bestätigt wurden.
„Die Risiken einer Infektion mit dem Influenza-Virus dürfen nicht unterschätzt werden“, betont von Knoblauch zu Hatzbach, „Vor allem für Menschen mit Grunderkrankungen und Ältere können schwere, teilweise lebensbedrohliche Komplikationen mit einer Grippeerkrankung verbunden sein“. Übereinstimmend mit den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) des Robert Koch-Instituts rät die Landesärztekammer Hessen den Risikogruppen, insbesondere Menschen über 60 Jahren, aber auch Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung sowie medizinischem Personal zu der jährlichen Grippeschutzimpfung. „Wünschenswert wäre, wenn wenigstens alle Menschen mit hohem Personenkontakt geimpft werden“, sagt von Knoblauch zu Hatzbach.