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Gebührenreduktion für Testallergene zum Nachweis seltener Allergien
Die Verfügbarkeit von Testallergenen zur Abklärung von Allergien, die gegen seltene Allergieauslöser gerichtet sind, ist aus Sicht des Paul-Ehrlich-Instituts von öffentlichem Interesse. In den letzten Jahren haben Zulassungsinhaber zahlreiche Zulassungen von Testallergenen für seltene Allergieauslöser zurückgegeben.
Da Allergene zur Diagnose weniger häufiger Allergien selten angewendet werden, können Hersteller mit deren Vermarktung nachvollziehbar keinen angemessenen wirtschaftlichen Nutzen erzielen. Für alle Testallergene, die auf Allergieauslösern basieren, die nicht in der sogenannten Therapieallergene-Verordnung (TAV) genannt sind, ist daher von einem lediglich geringen wirtschaftlichen Nutzen auszugehen.
Um die Verfügbarkeit von Testallergenen für seltene Allergien zu verbessern, reduziert das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) ab sofort auf Antrag der Zulassungsinhaber die Gebühren für alle Amtshandlungen im Zusammenhang mit diesen Arzneimitteln auf ein Viertel. Anträge sind formlos per E-Mail zu richten an das Referat Z7 (gebuehren@pei.de).
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