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Trend bleibt: Bürokratielast für niedergelassene Ärzte steigt und steigt und steigt …
Zum dritten Mal hat die KBV mit der Fachhochschule des Mittelstands (FHM) den Bürokratieindex für Ärzte und Psychotherapeuten erstellt. Dabei setzt sich der Trend vom Vorjahr fort: Die Bürokratielasten sind um 0,6 Prozent im Vergleich zum Vorjahr gestiegen – Ärzte verbringen demnach knapp 323.000 Stunden mehr mit bürokratischen Aufgaben als noch 2017.
Berlin, 23 November 2018 – Pro Jahr entsteht pro Praxis eine Gesamtbelastung von 60 Tagen. Das entspricht insgesamt rund 54,5 Millionen Nettoarbeitsstunden. Dies zeigt der Bürokratieindex für die vertragsärztliche Versorgung (BIX), den die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) seit 2016 veröffentlicht. Er stellt dar, wie viel Zeit die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten im Jahr aufwenden, um bürokratische Pflichten zu erfüllen.
„Ärzte wünschen sich mehr Zeit für ihre Patienten und weniger Zeit am Schreibtisch. Daher betrachten wir die Entwicklung mit Sorge“, äußerte sich Dr. Thomas Kriedel, Mitglied des Vorstands der KBV, zu den aktuellen Zahlen.
Als Hauptfaktor macht die Studie der FHM die Folgen des demografischen Wandels aus. Denn dieser schlägt sich nicht nur in einer steigenden Nachfrage nach medizinischen Leistungen nieder, sondern damit verbunden auch in einem Mehr an Dokumentationen und Bescheinigungen. „Ältere und mehrfacherkrankte Patienten gehen öfter zum Arzt und benötigen mehr ärztliche Leistungen. Dadurch erhöht sich auch der bürokratische Aufwand“, erläuterte Kriedel. So schlagen neben der allgemeinen Patientendokumentation und dem Datenaustausch mit Kollegen vor allem die Verordnungen für häusliche Krankenpflege, für Heilmittel und zur Krankenbeförderung zu Buche. Die stetig gestiegene Zahl an Beschäftigten in Deutschland hat auch eine häufigere Ausstellung von Bescheinigungen zur Arbeitsunfähigkeit (AU) mit sich gebracht. Mit einem Aufwand von insgesamt 4,9 Millionen Nettoarbeitsstunden gehören AU-Bescheinigungen zu den Top 3 zeitintensiver Dokumente.
Eine starke Entlastung konnte hingegen bei der Informationspflicht „Erhebung von Daten im Ersatzverfahren“ festgestellt werden. Durch bessere elektronische Gesundheitskarten und Lesegeräte wird die manuelle Erfassung seltener erforderlich. Erleichterungen gab es auch durch den Wegfall der „Überweisung zum Durchgangsarzt“ und des „Behandlungsausweises“ für Opiatabhängige.
„Das Problem der wachsenden Belastung durch Bürokratie wirkt nicht nur auf etablierte Arztpraxen. Auch die Entscheidung für oder gegen eine Niederlassung junger Ärzte wird dadurch massiv beeinflusst“, erklärte Prof. Dr. Volker Wittberg von der FHM und Leiter des Nationalen Zentrums für Bürokratiekostenabbau.
„Der BIX zeigt: Die Bürokratiebelastung steigt allein schon wegen des demografischen Wandels und unabhängig von neuen Regelungen weiter an. Sie nimmt zunehmend wertvolle Arbeitszeit in Anspruch, die nicht mehr für die Behandlung der Patienten zur Verfügung steht – und das in Zeiten, da ärztliche Arbeitszeit ohnehin ein knappes Gut ist“, sagte Kriedel und ergänzte: „Dem wollen wir entgegenwirken: Wir fordern einen nachhaltigen und aktiven Bürokratieabbau.“ Hierfür sei ein verbindliches Abbauziel von 25 Prozent nach Vorbild der Bundesregierung sinnvoll. „Ein solcher Abbau entspricht einer Summe von insgesamt rund 13 Millionen Stunden pro Jahr oder 15 Arbeitstagen je Praxis. Zeit, die zusätzlich für die Versorgung der Patienten zur Verfügung steht. Letztlich wäre dies gleichzusetzen mit einem Plus von über 4.000 Ärzten“, führte Kriedel aus.
Eine weitere Chance, Bürokratie abzubauen, sieht die KBV in der Digitalisierung. Das aufwandsreduzierende Potential digitaler Lösungen sollte genutzt werden, um die Verwaltungsarbeit zu verringern. „Der Arzt soll seine Zeit schließlich dem Patienten widmen, nicht dem Schreibtisch“, so Kriedel.
Weitere Informationen, alle Ergebnisse der aktuellen Untersuchung sowie detaillierte Empfehlungen der KBV für den Bürokratieabbau in der ärztlichen Versorgung und ein Interview mit KBV-Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel zum Thema finden Sie hier: www.kbv.de/html/bix.php.
Diese Pressemitteilung finden Sie auch im Anhang als PDF und im Internet unter http://www.kbv.de/html/417.php.