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Statt behördlicher Suizidassistenz: Unheilbar erkrankten Menschen in extremer Notlage sofortigen Zugang zu weitgefächerter Palliativversorgung ermöglichen

Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin warnt eindringlich vor Abgabe von Betäubungsmitteln zum Suizid

DGP-Präsident Radbruch: Dem Sterbewunsch belastbare Gesprächsangebote entgegensetzen – Patienten haben Recht auf Verzicht oder Abbruch lebensverlängernder Therapie – Auch Freiwilliger Verzicht auf Essen und Trinken kann ärztlich beglei-tet werden – Linderung schwerst erträglicher Symptome nötigenfalls mittels palliativer Sedierung

Berlin, 20.02.2019. Die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) spricht sich anlässlich der heu-tigen Anhörung im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages zum FDP-Antrag „Rechtssicher-heit für schwer und unheilbar Erkrankte in einer extremen Notlage schaffen“ eindeutig und unmissver-ständlich gegen eine Bereitstellung von Betäubungsmitteln zum Zwecke des Suizids aus.

DGP-Präsident Prof. Dr. Lukas Radbruch betont: „Auch in verzweifelten Notlagen kann mit den Mitteln der Palliativversorgung – von kontinuierlichen Gesprächsangeboten bis zur palliativen Sedierung – das Leiden spürbar gemindert werden.“ Es gehöre unbedingt zu den ärztlichen Aufgaben, sich respektvoll mit Todeswünschen von Patienten auseinanderzusetzen, doch bedeute dies nicht, einen geäußerten Sterbewunsch primär als „Auftrag zur Unterstützung in der Umsetzung zu interpretieren“. Vielmehr zeige die tägliche Praxis der annähernd 6.000 in der Palliativversorgung tätigen DGP-Mitglieder, dass ein Sterbewunsch oft auch den Wunsch nach einem Gespräch ausdrücke, nach alternativen Angeboten und nach einem gemeinsamen Aushalten der bedrückenden Situation.

Alternativ zur Suizidassistenz mittels staatlich genehmigter Betäubungsmittel sollte, so Radbruch, in-tensiv darüber aufgeklärt werden, dass Patientinnen und Patienten ein Recht auf Verzicht oder Ab-bruch jeder Art von lebensverlängernder Therapie haben. Außerdem denken schwer und unheilbar Erkrankte in ihrer Not durchaus über einen freiwilligen Verzicht auf Essen und Trinken nach. Radbruch wird im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages erklären, dass auch diese Entscheidung u.a. ärztlich begleitet werden kann mit dem Ziel, auftretende Durst- und Hungergefühle effektiv zu lindern.

Die Fachgesellschaft verdeutlicht in ihrer aktuellen Stellungnahme zudem, dass eine Begrenzung auf extreme Ausnahmesituationen ohne „andere zumutbare Möglichkeit zur Verwirklichung des Sterbe-wunsches“ mangels klarer Abgrenzung nicht möglich sei. Vielmehr brachte die DGP ihre Sorge hinsicht-lich einer sukzessiven Ausweitung zu einer staatlichen Pflicht zur Suizidassistenz zum Ausdruck.

Hintergrund: Das Bundesverwaltungsgericht entschied Anfang März 2017, dass das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte den Erwerb eines Betäubungsmittels, das eine schmerzlose Selbst-tötung ermöglicht, in extremen Ausnahmesituationen nicht verwehren darf. Das Anliegen, Rechtssi-cherheit für schwer und unheilbar Erkrankte in einer solchen extremen Notlage zu schaffen, steht im Mittelpunkt eines Antrags der FDP-Fraktion, welcher Gegenstand der heutigen öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestages ist. Als Präsident der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) nimmt Prof. Dr. Lukas Radbruch, Bonn, als Sachverständiger daran teil.

Zur Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin:
https://www.dgpalliativmedizin.de/phocadownload/stellungnahmen/DGP_Stellungnahme_Rechtssicherheit_fr_schwer_und_unheilbar_Erkrankte_130202019.pdf
https://www.bundestag.de/blob/593418/b8d3faa22710e6a2deb56adc449cafc1/19-14-0062-2-_dgp_rechtssicherheit-schwerkranke-data.pdf
https://www.bundestag.de/ausschuesse/a14/anhoerungen/rechtssicherheit-inhalt/584246