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Diskussion um TSVG bietet Chance für bessere Versorgung
Die Pläne des Bundesgesundheitsministeriums hinsichtlich der Einführung eines Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) für eine gestufte und gesteuerte psychotherapeutische Versorgung sorgen für heftige Kontroversen. Die DGPPN sieht in der aktuellen Diskussion aber vor allem auch eine Chance für echte Verbesserungen. Voraussetzung ist, dass der enge Bereich der ambulanten Psychotherapie verlassen und die gesamte Versorgung in den Blick genommen wird. Oberstes Ziel muss die bessere Kooperation der verschiedenen Leistungserbringer sein. Psychisch erkrankte Menschen mit komplexem Hilfebedarf sind entscheidend darauf angewiesen.
„Die Probleme sind nicht von der Hand zu weisen: Lange Wartezeiten, Behandlungsabbrüche und Fehlallokationen machen rasche Reformen notwendig“, erklärt Prof. Arno Deister, aktueller Präsident der DGPPN, die Situation. „Dabei betont unsere Fachgesellschaft das Recht auch der besonders hilfsbedürftigen psychisch erkrankten Menschen mit komplexem Bedarf, zeitnah psychiatrische und psychotherapeutische Hilfen zu erhalten. Gerade bezüglich der Psychotherapie werden diese Patienten noch zu oft bei Terminvergaben strukturell benachteiligt, sodass in vielen Fällen keine leitliniengerechte Behandlung erfolgen kann.“
Prof. Andreas Heinz, ab Januar neuer Präsident der DGPPN, ergänzt: „Ein Grund dafür ist die vielerorts zu geringe Vernetzung und Kooperation der Leistungsanbieter. Deshalb muss das TSVG zugunsten von Menschen, die schwer und akut erkrankt sind, Anreize für zeitnahe Behandlungsplätze und für mehr Kooperation zwischen den Leistungserbringern (niedergelassene Psychologische und Ärztliche Psychotherapeuten, Fachärzte, Ambulanzen und Kliniken) schaffen.“
Die Fachgesellschaft warnt zugleich ausdrücklich vor einer Verkürzung der Debatte auf die so genannte Richtlinien-Psychotherapie. Denn eine leitliniengerechte Behandlung von Menschen mit psychischen Erkrankungen umfasst weit mehr als nur die ambulante psychotherapeutische Behandlung. Langfristig muss deshalb das Ziel sein, die verbindliche Kooperation zwischen ambulanter und stationärer Krankenversorgung sowie zwischen Krankenversorgung und sozialen und beruflichen Hilfen zu erreichen.
Die DGPPN hat kürzlich ein Modell für eine vernetzte Versorgung veröffentlicht (DGPPN-Standpunktepapier). Im Rahmen des Innovationsfonds beim Gemeinsamen Bundesausschuss werden außerdem zurzeit mehrere solcher Versorgungsnetze gefördert und erprobt.