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Fluorouracil: Neues Risikobewertungsverfahren zum Screening von Krebspatienten vor der Behandlung gestartet
Der Ausschuss für Risikobewertung im Bereich der Pharmakovigilanz (PRAC) der Europäischen Arzneimittelagentur EMA hat auf seiner März-Sitzung 2019 ein Verfahren nach Artikel 31 der Richtlinie 2001/83/EG eingeleitet.
Fluorouracil oder seine Vorläufersubstanzen enthaltende Arzneimittel werden zur Behandlung verschiedener Krebserkrankungen angewendet. Fluorouracil zur Injektion und Capecitabin sowie Tegafur, die nach oraler Einnahme im Körper in Fluorouracil umgewandelt werden, können bei Patienten, denen das Enzym Dihydropyrimidin-Dehydrogenase (DPD) fehlt, schwere und lebensbedrohliche Nebenwirkungen zur Folge haben. Möglichkeiten des Screenings vor der Behandlung sollen in dem Verfahren ausgewertet und entsprechende Maßnahmen zur Risikominimierung empfohlen werden.
Nähere Informationen sind unter dem unten genannten Link zu finden. Eine deutsche Übersetzung wird in Kürze an dieser Stelle verfügbar sein.
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