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Bundesratsinitiative zum Verbot von Konversionstherapien
Sozial- und Integrationsminister Kai Klose: „Homosexualität ist keine Erkrankung und deshalb auch in keiner Weise behandlungsbedürftig.“
Entsprechend der Vereinbarung im Koalitionsvertrag wird die Landesregierung einen Antrag zum Verbot von Konversionstherapien in den Bundesrat einbringen. Mit dem gestrigen Kabinettsbeschluss wird der Antrag „Akzeptanz und Wertschätzung statt Pathologisierung und Diskriminierung: Menschen in ihrer sexuellen Orientierung und geschlechtlichen Identität stärken – ‚Konversionstherapien‘ verbieten“ dem Bundesrat zugeleitet werden. Die Länder Berlin, Bremen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein planen, in der kommenden Woche gleichlautende Beschlüsse zu fassen, um die Initiative dann als Mehrländerantrag für den Bundesrat am 12. April einzubringen.
Homosexualität ist keine Erkrankung
„Sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität sind Wesensmerkmale des Menschen, keine Entscheidung. Entsprechend ist Homosexualität keine Erkrankung und deshalb auch in keiner Weise behandlungsbedürftig. Im Gegenteil: Konversionstherapien sind auch nach Ansicht psychologischer Fachverbände und der Bundesärztekammer gesundheitsgefährdend. Deshalb wurde im Koalitionsvertrag diese Bundesratsinitiative vereinbart“, so der Minister für Soziales und Integration, Kai Klose.
Pathologisierung verstärkt Diskriminierung und Abwertung
Unter „Konversions-“ bzw. „Reparativtherapien“ sind Maßnahmen und Behandlungen zu verstehen, die zum Ziel haben, die sexuelle Orientierung bzw. geschlechtliche Identität von Personen gezielt zu verändern. Hiervon sind insbesondere homosexuelle Personen betroffen. Es gibt nach wie vor Personen, Organisationen und Institutionen, die die Überzeugung vertreten und verbreiten, Homo- oder Bisexualität seien Erkrankungen oder psychische Störungen und könnten entsprechend therapiert werden. Diese Pathologisierung befördert ein gesellschaftliches Klima, das die Diskriminierung, Abwertung und Stigmatisierung homo- und bisexueller Personen verstärkt. Aufklärungsarbeit und gesellschaftliche Akzeptanzförderung sind hier wichtige Schlüsselaufgaben. Eine offene, respektvolle und informierte Gesellschaft sowie ein wertschätzendes Miteinander tragen maßgeblich dazu bei, dass Konversionstherapien die Nachfrage entzogen wird. Hierfür sollen Maßnahmen, die zur öffentlichen Aufklärung und Sensibilisierung in Bezug auf sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identitäten beitragen, unterstützt werden. Ziel ist es, Akzeptanz und Wertschätzung im gesellschaftlichen Miteinander zu fördern, der Pathologisierung entgegenzuwirken sowie homo- und transfeindlich motivierter Diskriminierung und Gewalt entgegenzuwirken. Neben dieser gesellschaftspolitischen Aufgabe sind geeignete Regelungen im Gesundheitssystem zu treffen. „Es ist wichtig, dass das Anbieten, Bewerben und Durchführen von Konversionstherapien wirksam unterbunden und verboten wird,“ so Klose.