In der Kurzzeitpflege werden pflegebedürftige Menschen für einen befristeten Zeitraum in einer Pflegeeinrichtung betreut, häufig nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer Rehabilitation. Auch wenn die häusliche Pflege wegen Krankheit oder Urlaub der pflegenden Angehörigen für eine bestimmte Zeit nicht möglich ist, helfen Angebote der Kurzzeitpflege.
Für deren Ausbau stellt das Land mit dem Förderprogramm „Solitäre Kurzzeitpflege“ insgesamt 7,6 Millionen Euro bereit. Nachdem gut ein halbes Jahr nach der Ausschreibung bereits 2,7 Millionen Euro an die ersten Einrichtungen vergeben wurden, unterstützt das Land nun drei weitere Standorte in Karlsdorf-Neuthard, Limbach-Heidersbach und Appenweier mit rund 3,1 Millionen Euro. Dies teilte Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha in Stuttgart mit. „Viele Menschen im Land suchen dringend einen Kurzzeitpflegeplatz für ihre Angehörigen. Ich freue mich, dass es uns durch unser Aktionsbündnis in so kurzer Zeit gelungen ist, die Zahl der solitären Kurzzeitpflegeplätze in Baden-Württemberg um zehn Prozent zu erhöhen“, so Minister Lucha und: „Es stehen noch weitere Fördermittel zur Verfügung“.
Zahl der Kurzzeitpflegeplätze wächst
Mit den ersten Zuwendungsbescheiden wurden im Juni bereits 55 Kurzzeitpflegeplätze geschaffen, nun kommen weitere 62 hinzu. Im Seniorenhaus St. Elisabeth in Karlsdorf-Neuthard entstehen 29 Plätze für Personen, die zu Hause gepflegt werden und für eine begrenzte Zeit auf Kurzzeitpflege angewiesen sind. Der Kurzzeitpflegebereich richtet sich auch an Personen im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt. Sie sollen durch rehabilitative Maßnahmen bei der Rückkehr in die eigene Häuslichkeit unterstützt werden.
So angelegt ist auch die neue solitäre Kurzzeitpflege mit 15 Plätzen im Seniorenzentrum St. Michael in Appenweier und eine neue Kurzzeitpflegeeinrichtung mit 18 Plätzen in Limbach-Heidersbach.
Aktionsbündnis Kurzzeitpflege im Land
Das Ministerium für Soziales und Integration hat die Partner der Selbstverwaltung von Kassen, Einrichtungsträgern und Kommunalen Landesverbänden zu einem „Aktionsbündnis Kurzzeitpflege“ eingeladen. Die Bündnispartner sind sich einig, dass eine Stärkung und Weiterentwicklung der Kurzzeitpflegeangebote notwendig ist. Dies gilt besonders für aktivierend und rehabilitativ ausgerichtete Angebote, die gerade nach einem Krankenhausaufenthalt die gesundheitliche Situation stabilisieren. Das Förderprogramm richtet sich vorrangig an Einrichtungen, die qualitativ anspruchsvolle therapeutische und rehabilitativ ausgerichtete Konzeptionen in die Praxis umsetzen wollen.
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