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Handdeformationen bei Neugeborenen – DEGUM fordert Zentralregister und mehr bezahlte Ultraschall-Untersuchungen
Die Angst vor Fehlbildungen nehmen
Nachdem innerhalb von zwölf Wochen drei Babys in einer Gelsenkirchener Klinik mit einer deformierten Hand zur Welt kamen, sind viele Schwangere verunsichert. „Solche Fehlbildungen sind äußerst selten“, betont Professor Dr. med. Peter Kozlowski von der Deutschen Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin (DEGUM). Eine frühe Ultraschall-Feindiagnostik um die zwölfte Woche könnte den allermeisten Schwangeren die Sorge vor dieser und anderen Fehlbildungen ihres Ungeborenen nehmen.
Diese Untersuchung müsse aber nach wie vor von den meisten Patientinnen selbst bezahlt werden. Die DEGUM bekräftigt ihre Forderung, dass feindiagnostische Ultraschall-Untersuchungen von den gesetzlichen Krankenkassen getragen werden sollten. Ebenso sei ein Zentralregister wichtig, um mögliche Ursachen von Fehlbildungen besser zu identifizieren.
Bei allen drei betroffenen Kindern, die zwischen Mitte Juni und Anfang September geboren wurden, ist jeweils eine Hand deformiert – Handteller und Finger sind nur rudimentär ausgebildet. „Diese Tatsache schließt aus meiner Sicht Medikamente als Ursache sehr wahrscheinlich aus“, sagt Professor Dr. med. Peter Kozlowski vom Vorstand der DEGUM. Wie bei den bekannten Contergan-Fällen seien dann nämlich in der Regel beide Extremitäten betroffen. Dass alle drei Kinder, die nicht miteinander verwandt sind, den gleichen Fehler im Erbgut aufweisen, hält der Experte ebenfalls für sehr unwahrscheinlich. Als mögliche Ursache sind Schadstoffe denkbar. „Dies nachzuweisen ist sehr schwierig“, so der Düsseldorfer Pränataldiagnostiker weiter. Die Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin (DEGUM) fordert seit Jahren ein zentrales Register, in dem Fehlbildungen bei Neugeborenen erfasst werden. „Hätten wir ein solches Register, könnten wir die drei aktuellen Fälle sehr viel besser einordnen.“
Die Häufigkeit des Auftretens dieser und anderer Fehlbildungen in Deutschland kann aktuell nur geschätzt werden. Demnach werden etwa zwei von 100 Neugeborenen mit einer Fehlbildung unterschiedlicher Ausprägung geboren. „Durch eine frühe Ultraschall-Feindiagnostik zwischen der 12. und 13. Schwangerschaftswoche könnte den allermeisten Schwangeren die Sorge vor dieser und anderen Fehlbildungen ihres ungeborenen Kindes genommen werden.“ Denn eine genaue Betrachtung der Hände und Füße beinhaltet keine der zur Vorsorge gehörenden Basis-Ultraschall-Untersuchungen. Eine feindiagnostische Untersuchung wird von den gesetzlichen Krankenkassen nur bezahlt, wenn bei der Basis-Vorsorge sonstige Auffälligkeiten auftreten. Andernfalls müssen die Patientinnen die Kosten selbst tragen. Die DEGUM fordert seit langem, dass weitere feindiagnostische Ultraschall-Untersuchungen in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen werden. Neben Fehlbildungen können hiermit auch besondere Risiken für Krankheiten von Mutter und Kind, etwa Präeklampsie oder Wachstumsstörungen, frühzeitig erkannt werden.
Über die DEGUM:
Die Deutsche Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin (DEGUM) bietet ein Forum für den wissenschaftlichen und praktischen Erfahrungsaustausch auf dem Gebiet des medizinischen Ultraschalls. Sie vereint rund 11 000 Ärzte verschiedener Fachgebiete, medizinische Assistenten, Naturwissenschaftler und Techniker. Ultraschalldiagnostik ist heute das am häufigsten eingesetzte bildgebende Verfahren in der Medizin. Ultraschallanwendern bescheinigt die DEGUM eine entsprechende Qualifikation mit einem Zertifikat der Stufen I bis III. Patienten finden DEGUM-zertifizierte Ärzte im Internet unter: www.degum.de