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DMP COPD: Vorläufige Ergebnisse aus Leitlinien-Recherche zeigen Aktualisierungsbedarf
Aktualisierungsbedarf bei mehreren Versorgungsaspekten / Institut bittet um Stellungnahmen bis zum 10. Dezember
Disease-Management-Programme (DMP) werden regelmäßig dem jeweiligen Stand des medizinischen Wissens angepasst. Deshalb hat das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) aktuelle evidenzbasierte Leitlinien zur chronisch obstruktiven Lungenerkrankung (COPD) recherchiert, deren Empfehlungen zu Kernaussagen zusammengefasst und überprüft, ob sich daraus ein Aktualisierungsbedarf für die richtlinienbezogenen Vorgaben des DMP COPD ergibt.
Gemäß den vorläufigen Ergebnissen zeigt sich bei einem Aspekt der Langzeit-Sauerstofftherapie ein konkreter Aktualisierungsbedarf. Darüber hinaus stuft das IQWiG einzelne Aspekte der Diagnostik, der nichtmedikamentösen und operativen Verfahren sowie der medikamentösen Maßnahmen als potenziell aktualisierungsbedürftig ein.
Das IQWiG bittet um Stellungnahmen zum Vorbericht bis zum 10. Dezember.
Empfehlungen aus 13 Leitlinien einbezogen
Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des IQWiG haben 13 internationale Leitlinien in ihre Analyse einbezogen, allerdings war darunter keine deutsche. Denn die Gültigkeit der deutschen COPD-Leitlinie des Programms für Nationale VersorgungsLeitlinien (NVL) ist abgelaufen. Mit der Veröffentlichung einer überarbeiteten Version ist voraussichtlich Mitte 2020 zu rechnen. Andere deutsche Leitlinien zur COPD erfüllten nicht die Einschlusskriterien für diese Leitlinienrecherche, beispielsweise bezüglich der Evidenzbasierung oder der Aktualität.
Aktualisierungsbedarf bei mehreren Versorgungsaspekten
Aus den 13 berücksichtigten Leitlinien lassen sich 393 Empfehlungen extrahieren. Bei insgesamt sieben übergeordneten Versorgungsaspekten sieht das IQWiG dabei einen potenziellen Aktualisierungsbedarf (hier geht es um einzelne Aspekte der Diagnostik, nichtmedikamentöser und operativer Verfahren sowie medikamentöser Maßnahmen und der Langzeit-Sauerstofftherapie). Als konkret aktualisierungsbedürftig stufen die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler einen Aspekt der Langzeit-Sauerstofftherapie ein.
Empfehlungen zum Monitoring, die bisher nicht in der DMP-Anforderungen-Richtlinie (DMP-A-RL) enthalten sind, werden im Bericht gesondert dargestellt. Jedoch sind die Empfehlungen aus verschiedenen Leitlinien bisweilen inkonsistent und decken die Komplexität des Tele-Monitorings nicht ab.
Unterschiedliche Handhabung der Langzeit-Sauerstofftherapie
Insbesondere bezüglich der Langzeit-Sauerstofftherapie (LOT) ergibt sich Aktualisierungsbedarf für die DMP-A-RL. Allerdings lassen sich manche Empfehlungen aus internationalen Leitlinien zur LOT nicht ohne Weiteres auf das deutsche Gesundheitssystem anwenden. So beschreiben internationale Leitlinien teilweise ein anderes Vorgehen für die LOT bei der (der Verordnung) vorausgehenden Risikobewertung bzw. Begutachtung vor Therapiebeginn oder die Einstellung von Sauerstoffflussraten im häuslichen Bereich.
Primärversorgung und multidisziplinäre Versorgung überprüfen
Überdies werden in den internationalen Leitlinien wichtige Betreuungsaufgaben an mobile Teams der Primärversorgung adressiert, die multidisziplinär zusammengesetzt sind. Diese Form der Versorgung ist in Deutschland noch weitgehend unüblich.
So empfiehlt eine Leitlinie aus Großbritannien als sichere und effektive Versorgungsform ein „Hospital-at-Home-Schema“ (HaH) für schwer kranke COPD-Patientinnen und -Patienten während oder kurz nach einer akuten Verschlechterung des Gesundheitszustands (Exazerbation). Diese Patientinnen und Patienten sollen in ihrer häuslichen Wohnumgebung durch ein ambulantes interdisziplinäres Versorgungsteam aus einem Krankenhaus versorgt werden. Ob ähnliche Versorgungsformen auch in Deutschland für bestimmte Patientengruppen umgesetzt werden können, wäre noch zu prüfen.
Zum Ablauf der Berichtserstellung
Den Berichtsplan für dieses Projekt hatte das IQWiG im Februar 2019 vorgelegt und um Stellungnahmen gebeten. Die Stellungnahmen zum Berichtsplan werden im jetzt vorliegenden Vorbericht veröffentlicht (einschließlich entsprechender Würdigung). Stellungnahmen zum Vorbericht werden nach Ablauf der Frist ab dem 10. Dezember gesichtet. Sofern sie Fragen offenlassen, werden die Stellungnehmenden zu einer mündlichen Erörterung eingeladen.
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