Das GesundheitsPortal für innovative Arzneimittel, neue Therapien und neue Heilungschancen
Sicher ins neue Jahr – Nur zugelassene Feuerwerkskörper kaufen
Das Silvester-Feuerwerk ist für viele Menschen ein wichtiges Ereignis. Dabei werden die gesundheitlichen Gefahren und Risiken eines Feuerwerks immer wieder unterschätzt.
Abgesehen von zahlreichen Sachschäden und erheblicher Feinstaubbelastung kommt es jedes Jahr in der Silvesternacht leider auch zu erheblichen Verletzungen von Personen, häufig mit bleibenden Gesundheitsschäden. Die meisten Unfälle und Schäden entstehen durch Unwissenheit, Unachtsamkeit, Übermut und Leichtsinn, oft verstärkt durch Alkoholkonsum.
Nur geprüfte Produkte kaufen
Damit das Risiko begrenzt bleibt, sollten Verbraucher, die nicht auf Feuerwerk verzichten wollen, nur geprüfte Produkte kaufen. In diesem Jahr können die Endverbraucher Feuerwerkskörper in der Zeit vom 28.12. bis 31.12.2019 erwerben.
Kategorien beachten
Feuerwerksartikel werden in zwei Kategorien eingeteilt:
Feuerwerkskörper mit dem Kürzel F2 (z. B. Raketen, Römische Lichter und Knallkörper) dürfen nur an Personen ab 18 Jahren abgegeben und von diesen gezündet werden. Sie dürfen nur am 31. Dezember und 1. Januar gezündet werden. Genaue Uhrzeiten können die Städte und Gemeinden festlegen. In manchen Innenstädten oder Orten ist das Abbrennen grundsätzlich verboten. In der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen existiert ein bundesweites Abbrennverbot.
Feuerwerkskörper der Kategorie F1 (z. B. Wunderkerzen, Knallerbsen und Tischfeuerwerk) können dagegen ganzjährig erworben und auch bereits von Personen ab 12 Jahren ganzjährig abgebrannt werden.
Aufsichtsbehörden kontrollieren Verkaufsstellen
Die hessischen Aufsichtsbehörden für Arbeitsschutz und Produktsicherheit überprüfen in der letzten Woche vor dem Jahreswechsel schwerpunktmäßig, dass nur zugelassene und mit einem Prüfzeichen versehene pyrotechnische Gegenstände im Handel erhältlich sind. Raketen, Knallkörper oder Verbundfeuerwerke müssen auf ihre Sicherheit geprüft sein, bevor sie auf den europäischen und damit auch deutschen Markt dürfen. Neben der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) gibt es noch weitere benannte Stellen in Europa. So dürfen benannte Stellen beispielsweise aus Polen, Spanien oder Ungarn auch Prüfungen für den deutschen Markt durchführen.
Geprüfte Feuerwerkskörper erkennen
Geprüftes Feuerwerk erkennt man an der Registriernummer und dem CE-Zeichen in Verbindung mit der Kennnummer der Prüfstelle. Die BAM hat die europaweit gültige Kennnummer 0589, welche am Anfang jeder Registriernummer steht. Es folgt die Feuerwerkskategorie (F1 oder F2) und eine fortlaufende Nummer (z. B. 0589-F2-0187).
Zu beachten ist, dass das frühere Zulassungszeichen (beispielsweise BAM – P II – 1234) seit dem 3. Juli 2017 nicht mehr gültig ist!
Warnung vor illegalen Produkten, Billigimporten und Selbstgebasteltem
Das Ministerium warnt eindringlich vor illegal eingeführten Produkten, Billigimporten und selbstgebasteltem Feuerwerk. Der Erwerb und die Verwendung sind verboten. Derartige Gegenstände sind zudem erheblich unsicherer im Vergleich zu zugelassenem Feuerwerk. Bei Zündung sind Knalltraumata, Verbrennungen und im schlimmsten Fall der Verlust von Gliedmaßen zu befürchten.
Außerdem sind das Verwenden und bereits der Besitz derartiger Feuerwerkskörper strafbar und können mit einer Geldstrafe oder sogar einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet werden. Händler, die wissentlich nicht zugelassene Feuerwerkskörper verkaufen, können mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren belangt werden.
Vorschriften für den Einzelhandel
Welche Vorschriften die Einzelhändler im Einzelnen einhalten müssen, sind in dem jährlich vom Hessischen Ministerium für Soziales und Integration herausgegebenen Informationsfaltblatt zusammengefasst.
Wichtige Hinweise für ein sicheres Silvester
- Vor dem Abbrennen sollen immer erst die Aufstellanleitung und Sicherheitshinweise beachtet werden.
- Schutzabstände einhalten: F1: mindestens 1 m; F2: mindestens 8 m.
- Kategorie F2-Feuerwerke nur im Freien verwenden.
- Auf festen und geraden Untergrund achten; bei Raketen: keine freistehenden Einzelflaschen verwenden (Standsicherheit!) sondern besser Getränkekästen nutzen.
- Niemals Böller, Knaller, Kanonenschläge, Vulkane, Fontänen, Römische Lichter und ähnliches in der Hand zünden oder unkontrolliert von sich werfen.
- Beim Anzünden niemals Körperteile über den Feuerwerkskörper halten; Feuerwerkskörper nicht in die Hosen- oder Jackentasche stecken.
- Raketen, gewinkelte Batterien/Kombinationen nie auf Menschen, Tiere, Gebäude oder Fahrzeuge richten.
- Verantwortungsbewusste Eltern und Erwachsene geben Feuerwerksartikel der Kategorie F2 nicht an Kinder und Jugendliche weiter. Bei Feuerwerksartikeln der Kategorie F1 legt die aktuelle Rechtslage als Altersgrenze 12 Jahre fest.
- Niemals selbst an Feuerwerkskörpern basteln.
- Blindgänger keinesfalls erneut anzünden, sondern mit Wasser überschütten und entsorgen.
- Kein „Böllern“ unter Alkoholeinfluss.
- Haustiere sollten zum Schutz vor unberechenbaren Schreckreaktionen in der Silvesternacht am besten in der Wohnung oder im Haus bleiben.
Die Hinweise für ein sicheres Feuerwerk sind zusammengefasst hier abrufbar.