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Trotz Gesetzesänderung: Junge Krebspatienten bleiben häufig auf den Kosten für die Fruchtbarkeitserhaltung sitzen
Berlin, 13. Januar 2020 – Mehr als 80 Prozent der jungen Menschen mit Krebs können geheilt werden, aber die notwendige Therapie führt bei vielen von ihnen zu Unfruchtbarkeit. Durch das Einfrieren von Eizellen, Spermien oder Keimzellgewebe (Kryokonservierung) kann die Hoffnung auf eigene Kinder erhalten bleiben. Die Kryokonservierung kostet bis zu 4.300 € für junge Frauen und etwa 500 € für junge Männer. Dazu kommen Lagerkosten von etwa 300 € pro Jahr. Nach alter Gesetzeslage mussten die Betroffenen die Kosten selbst tragen. 2019 änderte der Bundestag das SGB V und machte die Kryokonservierung zur Kassenleistung.
„Für dieses Gesetz haben die Betroffenen so sehr gekämpft“, sagt Prof. Dr. med. Mathias Freund, Vorsitzender des Kuratoriums der Deutschen Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs. „Aber leider hat sich für viele von ihnen noch nichts geändert.“ Einige große Krankenkassen übernehmen die Kryokonservierung nach wie vor nicht. Die Betroffenen müssen das Geld in der kurzen Zeit auftreiben, die ihnen nach der Diagnose ihrer Erkrankung bis zum Beginn der Therapie bleibt. Manche schaffen das nicht.
Die Begründung dieser Krankenkassen ist streng juristisch nicht angreifbar: Das Gesetz sieht vor, dass der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) eine Richtlinie für die Durchführung der Kryokonservierung erlassen muss. Nach dem Zeitplan sollte der Entwurf dazu im November 2019 vorliegen und im kommenden Februar 2020 sollte die Richtlinie fertig sein.(1) Der Entwurf steht aber immer noch aus.
Nach Fertigstellung und Genehmigung der Richtlinie durch das Ministerium müssen dann auch noch die Preise für die medizinischen Maßnahmen ausgehandelt werden. Dafür hat der Bewertungsausschuss ein weiteres halbes Jahr Zeit. „Es ist fraglich, ob das alles noch in diesem Jahr abgeschlossen wird“, erklärt Freund und fährt fort: „Es ist für die Betroffenen eine unerträgliche Situation. Die Kryokonservierung ist seit Langem medizinisch etabliert und wird in den relevanten Leitlinien der Fachgesellschaften empfohlen.“
Es gibt aber auch Krankenkassen, die ihre Versicherten unterstützen. „Nach einer Umfrage haben uns sieben Krankenkassen zugesagt, dass sie die Betroffenen bei der Kryokonservierung auf individueller Basis finanziell unterstützen. Leider betrifft das nur etwa 14 Prozent der Versicherten“, sagt Freund. Die Ergebnisse der Umfrage und weitere Erfahrungen aus der Beratung sind auf der Webseite der Deutschen Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs unter der Rubrik „Wissen“ veröffentlicht.(2) „Wir hoffen sehr auf eine flexible Haltung weiterer Krankenkassen und auf eine beschleunigte Umsetzung der Regelungen zur Kryokonservierung“, schließt Freund ab.
Jedes Jahr erkranken in Deutschland nahezu 16.500 junge Frauen und Männer im Alter von 18 bis 39 Jahren an Krebs. Die Deutsche Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs ist Ansprechpartnerin für Patienten, Angehörige, Wissenschaftler, Unterstützer und die Öffentlichkeit. Die Stiftungsprojekte werden in enger Zusammenarbeit mit den jungen Patienten, Fachärzten sowie anderen Experten entwickelt und bieten direkte und kompetente Unterstützung für die jungen Betroffenen. Die Stiftung ist im Juli 2014 von der DGHO Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie e. V. gegründet worden. Alle Stiftungsprojekte werden ausschließlich durch Spenden finanziert. Die Deutsche Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs ist als gemeinnützig anerkannt.
Kontoverbindung der Deutschen Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs:
Postbank, IBAN: DE57 1001 0010 0834 2261 04, BIC: PBNKDEFF
(Die angegebene Genderform vertritt alle Geschlechter. Die ausschließliche Verwendung der Vornamen bei zitierten Patienten hat datenschutzrechtliche Gründe.)
(1) https://www.g-ba.de/downloads/40-268-5865/2019-07-04_Einleitung-Beratungsverfahr…
(2) https://junge-erwachsene-mit-krebs.de/wissen/kostenubernahme-durch-kassen-und-ve…