Das GesundheitsPortal für innovative Arzneimittel, neue Therapien und neue Heilungschancen
G-BA beschließt weitere Erleichterung für Verordnung
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat weitere Erleichterungen zur Verordnung von Leistungen beschlossen. So sind u. a. Krankentransporte zu einer ambulanten Behandlung für Patienten, die an COVID-19 erkrankt sind oder nach behördlicher Anordnung unter Quarantäne stehen, vorübergehend genehmigungsfrei.
Die ambulante Behandlung, zu der ein Krankentransport verordnet wird (nicht Krankenfahrt im Taxi!) muss dabei zwingend medizinisch notwendig und nicht aufschiebbar sein. Die Verordnung (Muster 4) muss vom Arzt bzw. Psychotherapeuten entsprechend gekennzeichnet werden.
Die Sonderregelung gilt rückwirkend ab 03. März bis einschließlich 31. Mai 2020.
Informationen über diese und weitere Sonderregelungen finden Sie hier: https://www.kbv.de/html/1150_45288.php
Quelle: KBV Praxisnachrichten