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Rabattverträge nun bundesweit eingeschränkt
Der GKV-Spitzenverband und der Deutsche Apotheker Verband (DAV) haben sich vor zwei Tagen darauf geeinigt, Rabattverträge bundesweit einzuschränken nachdem bereits einige Krankenkassen freiwillig auf die vorrangige Abgabe eines Rabattarzneimittels verzichteten. Dadurch soll die Zahl der Apothekenbesuche während der Corona-Pandemie reduziert werden.
Oft ist ein zweiter Apothekenbesuch erforderlich, wenn das gewünschte Rabattarzneimittel gerade nicht auf Lager ist. Allerdings können solche sozialen Kontakte derzeit gesundheitsschädlich sein und müssen möglichst vermeiden werden.
Apotheken ist es laut ABDA* demnach erlaubt, ein anderes, vorrätiges Präparat abzugeben, wenn weder ein Rabattarzneimittel noch ein weiteres preisgünstiges Präparat in der Apotheke verfügbar ist.
Diese kassenübergreifende Vereinbarung zur Vereinfachung der Rezeptbelieferung gilt zunächst bis zum 30. April 2020.
* Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände.