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COVID-19: Patienten mit aktiver Krebserkrankung testen
Das Dilemma ist groß: Die Angst vor einer möglichen Infektion mit SARS-CoV-2 darf die lebensnotwendige Behandlung einer Krebserkrankung nicht verhindern, aber ein bereits infizierter Krebspatient oder -patientin soll auch nicht zusätzlich durch Komplikationen von COVID-19 gefährdet werden – und eine gesamte Praxis oder Station anstecken. Ein Weg zu mehr Sicherheit ist die breite und wiederholte Testung aller PatientInnen, die sich derzeit einer Krebstherapie unterziehen müssen.
PatientInnen mit Blut- und Krebserkrankungen müssen gegebenenfalls einen schwereren Verlauf bei Infektion mit dem Virus SARS-CoV-2 befürchten. Das konkrete individuelle Risiko hängt dabei von vielen verschiedenen Faktoren ab. Besonders gefährdet sind PatientInnen mit einem geschwächten Immunsystem durch Leukämien, Lymphomen bei aktiver Erkrankung, einer niedrigen Zahl weißer Blutkörperchen, niedrigen Immunglobulinwerten, langdauernder Unterdrückung des Immunsystems, z. B. durch Steroide oder allogene Stammzelltransplantation und anderen zellulären Therapien. Wie differenziert das Vorgehen bei den Krebs-patientInnen sein muss, zeigen die aktuellen Empfehlungen der DGHO Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie e.V. zu 50 verschiedenen Krankheitsbildern im Onkopedia-Portal.
Prof. Dr. med. Lorenz Trümper, Geschäftsführender Vorsitzender der DGHO und Direktor der Klinik für Hämatologie und Medizinische Onkologie der Universitäts-medizin Göttingen, macht deutlich, dass PatientInnen mit Blut- und Krebserkrankungen als Zugehörige zu einer Risikogruppe in einem ganz besonderen Maß vor einer Infektion mit SARS-CoV-2 geschützt werden müssen. In diesem Zusammenhang hebt er die Bedeutung der Infektionsvorbeugung im Alltag hervor: „Die wichtigsten Maßnahmen sind hygienische Händedesinfektion, Einhalten von einem möglichst zwei Meter großen Abstand zu anderen Personen und die Eingrenzung der sozialen Kontakte. Patientinnen und Patienten, die aktuell eine immunsuppressive Therapie erhalten bzw. aktuell unter einer unkontrollierten Krebserkrankung leiden, empfehlen wir besondere Vorsicht.“
In diesem Zusammenhang fordert Prof. Dr. med. Hermann Einsele, Vorsitzender der DGHO und Direktor der Medizinischen Klinik und Poliklinik II des Universitätsklinikums Würzburg, die breite und wiederholte Testung von KrebspatientInnen mit Infektsymptomatik auf SARS-CoV-2 und weist auf ein Dilemma hin: „Die Angst vor einer Infektion mit SARS-CoV-2 darf die erforderliche Behandlung einer Krebserkrankung nicht verhindern, aber ein infizierter Krebspatient oder -patientin soll auch nicht zusätzlich durch Komplikationen von COVID-19 gefährdet werden – und eine gesamte Praxis oder Station anstecken.“ Bei einem negativen Testergebnis ist es notwendig, den Test nach sieben Tagen zu wiederholen. „Durch eine breite und wiederholte Testung von Patientinnen und Patienten, die sich einer Krebstherapie unterziehen müssen, gewinnen wir deutlich mehr Sicherheit“, so Einsele weiter.
Vor dem Hintergrund der bestehenden Schutzmaßnahmen auch in Einrichtungen des Gesundheitssystems muss aus Sicht der DGHO ein besonderes Augenmerk auf die Gewährleistung der Versorgung von PatientInnen gelegt werden. Auch angesichts von Schutzmaßnahmen für die Gesamtbevölkerung muss die unmittelbare, qualitätsgesicherte Versorgung der PatientInnen sichergestellt werden, insbesondere bei aktiven und lebensbedrohlichen Erkrankungen, bei kurativen Therapien, bei hohem Rezidivrisiko und bei belastenden Symptomen. Das betrifft die gesamte Versorgungskette von der Diagnostik über alle Formen der Therapie (Operation, Strahlentherapie, systemische Therapie, supportive Therapie, Symptomlinderung) bis zur Rehabilitation.
Darüber hinaus bekräftigt Trümper, dass „wir alles daransetzen, dass Patientinnen und Patienten mit Tumorerkrankungen, besonders bei einer lebensbedrohlichen Krebskrankheit, auch weiterhin die bestmögliche Behandlung bekommen.“ In diesem Zusammenhang weist Trümper auf die Onkopedia-Leitlinie Coronavirus-Infektion (COVID-19) bei PatientInnen mit Blut- und Krebserkrankungen hin. Diese wird regelmäßig aktualisiert und bildet den Stand des medizinischen Wissens ab.
Die aktualisierten Empfehlungen der DGHO können abgerufen werden unter: https://www.dgho.de/aktuelles/news/news/2020/covid-19-bei-krebspatienten-leitlinie-und-patienteninformation-aktualisiert
Über die DGHO
Die DGHO Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie e. V. besteht seit über 80 Jahren und hat heute mehr als 3.500 Mitglieder, die in der Erforschung und Behandlung hämatologischer und onkologischer Erkrankungen tätig sind. Mit ihrem Engagement in der Aus-, Fort- und Weiterbildung, mit der Erstellung der Onkopedia-Leitlinien, mit der Wissensdatenbank, mit der Durchführung von Fachtagungen und Fortbildungsseminaren sowie mit ihrem gesundheitspolitischen Engagement fördert die Fachgesellschaft die hochwertige Versorgung von Patientinnen und Patienten im Fachgebiet. In mehr als 30 Themen-zentrierten Arbeitskreisen engagieren sich die Mitglieder für die Weiterentwicklung der Hämatologie und der Medizinischen Onkologie.
Informationen unter: www.dgho.de