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Schulungen für Patienten im Jahr 2020 ausgesetzt
Der G-BA hat die Änderung der DMP-Anforderungen Richtlinie (DMP-A-RL) und damit Ausnahmeregelungen für Schulungen und Dokumentationen aufgrund der COVID-19-Pandemie beschlossen.
Demnach kann die Teilnahme an Schulungen für Patienten im Jahr 2020 ausgesetzt werden, sofern endemisch geboten (§ 4 DMP-A-RL). Weiterhin ist die quartalsbezogene Dokumentation für das erste bis dritte Quartal 2020 nicht erforderlich, wenn es sich um Untersuchungen handelt, die aufgrund von COVID-19 nicht durchgeführt werden und nicht durch telemedizinischen Kontakt erhoben werden können (§ 5 DMP-A-RL).
Der Beschluss trat am 08.04.2020 in Kraft (BAnz AT 07.04.2020 B4).
>> Beschluss des G-BA zur Änderung der DMP-A-RL: https://www.g-ba.de/beschluesse/4226/