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Nationale VersorgungsLeitlinie Asthma grundlegend überarbeitet
Am 07.09.2020 erschien die 4. Auflage der Nationalen VersorgungsLeitlinie (NVL) Asthma. Sie ist auf den Internetseiten des Ärztlichen Zentrums für Qualität in der Medizin (ÄZQ) kostenlos abrufbar.
Asthma betrifft alle Altersgruppen und gehört zu den häufigen Volkskrankheiten. Ziel der NVL Asthma ist es, die bestmögliche, sektorenübergreifende Versorgung von Patienten mit Asthma zu beschreiben. Die multidisziplinäre Leitliniengruppe mit Vertretern aus 25 Fachgesellschaften hat dazu neue Empfehlungen für die Diagnostik und Therapie des Asthmaanfalls im Kindes- und Erwachsenenalter erarbeitet. Ebenfalls neu wurden Empfehlungen für die Kapitel Asthma in der Schwangerschaft, Asthma mit Arbeitsplatzbezug, Rehabilitation sowie für die komplementäre und alternative Therapie formuliert. Die Inhalte der im September 2018 veröffentlichten 3. Auflage wurden geprüft und bestätigt – die medikamentöse Therapie wurde in Teilen aktualisiert. Die NVL Asthma ist kostenlos unter www.leitlinien.de abrufbar.
Die Grundprinzipien der Therapie sind geblieben: Reicht die Bedarfsmedikation nicht aus, sollen Patienten inhalative Corticosteroide (ICS) erhalten. Diese behandeln die Entzündung, die der Erkrankung zugrunde liegt. Neu: Für Patient*innen ab 12 Jahren ist in Stufe 1 und 2 alternativ eine ausschließlich bedarfsorientierte Anwendung der Fixkombination aus einem ICS in niedriger Dosis und Formoterol möglich. Die Empfehlungen entsprechen einem Off-Label-Use.
Die NVL betont, dass ein gutes Selbstmanagement der Erkrankten wichtig ist, um mit der chronischen Erkrankung und Akutsituationen umzugehen. Für Menschen mit berufsbedingtem Asthma kann sich die Frage stellen, den Beruf zu wechseln oder die Tätigkeit aufzugeben. Eine entsprechende Empfehlung durch die Ärztin oder den Arzt greift stark in das Leben Betroffener ein und muss gut überlegt sein. Experten empfehlen: Schwangere Frauen mit Asthma sollen über die Bedeutung der Asthmakontrolle und die Sicherheit der während der Schwangerschaft fortzuführenden medikamentösen Therapie beraten werden. Die Diagnose Asthma begründet allein nicht die Indikation für einen Kaiserschnitt.
Das Programm für Nationale VersorgungsLeitlinien steht unter der Trägerschaft von Bundesärztekammer (BÄK), Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF). Zu ausgesuchten Erkrankungen hoher Prävalenz werden unter Berücksichtigung der Methoden der evidenzbasierten Medizin versorgungsbereichsübergreifende Leitlinien entwickelt und implementiert. Mit der Durchführung, Organisation und methodischen Begleitung wurde das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ) beauftragt.
Weitere Informationen:
https://www.leitlinien.de/nvl/asthma – Themenseite NVL Asthma
https://www.leitlinien.de/nvl/html/asthma/4-auflage/kapitel-1 – NVL Asthma
https://www.leitlinien.de/mdb/downloads/nvl/asthma/ph/asthma-4aufl-flyer.pdf – Flyer: Was ist wichtig? Was ist neu?