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DDG fordert Berücksichtigung aller Menschen mit Diabetes mellitus
Kostenlose Verteilung von FFP2-Schutzmasken
Zum besseren Schutz der Risikogruppen stellt das Bundesgesundheitsministerium (BMG) seit Mitte Dezember 2020 kostenlose FFP2-Masken für besonders vulnerable Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung. Berücksichtigt werden zunächst alle über 60-Jährigen sowie Menschen mit Vorerkrankungen und Risikoschwangerschaften. Auch Menschen mit Diabetes Typ 2, die häufig an Vor-, Begleit- und Folgeerkrankungen leiden, profitieren davon. Die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) begrüßt die Maßnahme der Bundesregierung. Zugleich bekräftigt sie erneut ihre im Dezember veröffentlichte Stellungnahme, dass die Verteilung nicht auf einen Diabetestyp begrenzt bleiben dürfe, sondern allen Diabetespatienten zugutekommen müsse.1 Denn auch Betroffene anderer Diabetestypen, wie dem Diabetes mellitus Typ 1, fallen unter Umständen in den Risikobereich für einen schweren COVID-19-Verlauf.
Bisherige wissenschaftliche Daten weisen auf ein erhöhtes Risiko für einen schweren oder sehr schweren COVID-19-Verlauf bei Adipositas, Diabetes mellitus, Hypertonie sowie Gefäß-, Autoimmun- oder neurologischen und chronischen Erkrankungen hin. „Ein großer Zusammenhang scheint auch zwischen der Glykämielage und der Krankheitsschwere zu bestehen. Diabetespatienten mit einem Langzeit-Blutzuckerwert (HbA1c-Wert) von über 8,1 Prozent haben häufiger Komplikationen oder einen schwereren Verlauf als Patienten mit einem stabilen Stoffwechsel“, erklärt DDG Mediensprecher Professor Dr. med. Baptist Gallwitz aus Tübingen. Ebenso seien Diabetespatienten mit Vor-, Begleit- oder Folgeerkrankungen eines Diabetes einem erhöhten Risiko ausgesetzt – unabhängig vom Diabetestyp.
Zwar begrüßt die DDG die Maßnahmen der Bundesregierung, COVID-19-Risikogruppen mit kostenlosen Schutzmasken auszustatten. Sie bedauert jedoch, dass dabei bislang nur Menschen mit Diabetes Typ 2 berücksichtigt würden, nicht jedoch Betroffene anderer Diabetesformen. „Das Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf ergibt sich nicht aufgrund des Diabetestyps, sondern ist abhängig vom allgemeinen Gesundheitszustand des jeweiligen Patienten“, betont Gallwitz. So können auch Menschen mit einem Diabetes Typ 1 schwere Schäden an Gefäßen und Organen durch ihre Stoffwechselerkrankung erlitten oder schlicht eine schwankende Stoffwechsellage haben. „Diese müssen folglich ebenso als Risikopatienten eingestuft werden und einen besseren Schutz erhalten“, so Gallwitz.
Bereits im Dezember hat die DDG mit einer Stellungnahme das BMG und die Patientenbeauftragte der Bundesregierung auf diese Lücke aufmerksam gemacht. Darin empfiehlt sie die Masken-Ausgabe an alle Patientinnen und Patienten mit Diabetes, die entweder über 60 Jahre sind oder stark schwankende Glukosewerte, eine Adipositas mit einem BMI von über 30 kg/m2, Folgeerkrankungen wie Gefäßkomplikationen, Organschäden beziehungsweise eine Hypertonie aufweisen. „Es darf hier nicht zu einer Benachteiligung von immerhin rund 341 000 Erwachsenen mit einem Typ-1-Diabetes kommen“, warnt DDG Präsidentin Professor Dr. med. Monika Kellerer aus Stuttgart und fordert das BMG auf, hier nachzubessern.
Literatur:
1DDG Stellungnahme zur Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung des BMG:https://www.deutsche-diabetes-gesellschaft.de/politik/stellungnahmen/stellungnahme-zu-schutzmasken