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Online-Portal für Meldungen nach Transplantationsgesetz gestartet
Seit dem 15. Januar 2021 steht ein Online-Meldeportal für die Meldungen der Gewebeeinrichtungen gemäß § 8d Abs. 3 Transplantationsgesetz (TPG) zur Verfügung.
Gewebeeinrichtungen sind in Deutschland gemäß § 8d Abs. 3 Transplantationsgesetz (TPG) verpflichtet, ihre Tätigkeiten zu dokumentieren und jährlich bis zum 1. März des Folgejahres einen Bericht mit den Angaben zu Art und Menge der entnommenen, aufbereiteten, be- oder verarbeiteten, aufbewahrten, abgegebenen oder anderweitig verwendeten, eingeführten und ausgeführten humanen Gewebe aus dem Vorjahr an das Paul-Ehrlich-Institut zu übermitteln.
Bisher erfolgte die Meldung mithilfe eines TPG-Meldebogens, der vom Paul-Ehrlich-Institut auf der Website zur Verfügung gestellt wurde und per Post bzw. per E-Mail an das Paul-Ehrlich-Institut übermittelt werden musste.
Seit 15. Januar 2021 ersetzt die TPG-Onlinedatenbank den TPG-Meldebogen. Ab diesem Zeitpunkt ist die Meldung ausschließlich über das Online-Portal möglich und obligatorisch. Das Melden per TPG-Meldebogen entfällt. Zu beachten ist, dass mit der Einführung der TPG-Onlinedatenbank jede meldepflichtige Einrichtung eine eigene Registrierung und Meldung vornehmen muss. Das gilt auch für alle Entnahmeeinrichtungen. Die gleichzeitige Meldung für andere Einrichtungen unter einer Registrierung ist nicht möglich.
Die TPG-Onlinedatenbank ermöglicht den meldepflichtigen Einrichtungen eine einfache elektronische Eingabe der Daten und eine direkte Online-Meldung an das Paul-Ehrlich-Institut. Zusätzlich können die Gewebeeinrichtungen die übermittelten eigenen Daten jederzeit einsehen und als PDF-Dokument abspeichern. Die Übermittlung an das Paul-Ehrlich-Institut sowie die Eingangsbestätigung werden im System dokumentiert.
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