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Wann haben Patienten ein Recht auf eine zweite ärztliche Meinung?
Auftakt der Themenwoche Patientenrechte der Stiftung Gesundheitswissen
Eine zweite ärztliche Meinung – das wünschen sich viele, wenn eine OP ansteht oder eine andere Therapie mit weitreichenden Folgen. Für bestimmte Eingriffe gibt es deshalb ein gesetzlich geregeltes Zweitmeinungsverfahren. Doch auch darüber hinaus besteht in manchen Fällen die Möglichkeit, eine weitere Expertenmeinung einzuholen. Die Stiftung Gesundheitswissen erklärt im Rahmen ihrer Themenwoche Patientenrechte, worauf Patientinnen und Patienten dabei achten sollten.
Wie und wann man sich eine zweite Meinung bei einer Behandlung durch den Arzt einholen kann, ist gesetzlich geregelt. Darin ist vorgesehen, dass Patientinnen und Patienten vor bestimmten planbaren Eingriffen das Recht auf eine unabhängige, neutrale zweite Meinung haben, und zwar durch dafür qualifizierte Fachärztinnen oder -ärzte. Die Kosten dafür übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen – derzeit aber nur für Mandeloperationen, wenn eine Gebärmutterentfernung angeraten wird, eine Schulterarthroskopie, Kniegelenkersatz oder eine Amputation beim Diabetischen Fußsyndrom geplant ist. Das heißt im Umkehrschluss, dass es nicht für alle Therapien oder Behandlungsoptionen ein gesetzlich geregeltes Zweitmeinungsverfahren gibt.
Unabhängig davon haben Patienten aber aufgrund des Rechts der freien Arztwahl die Möglichkeit, einen weiteren Mediziner um seine Meinung zu bitten. Dazu sollte man sich allerdings vorher über eventuelle Kostenfolgen beim Arzt oder Kostenträger informieren. Viele Kassen bieten auch eigene Zweitmeinungsverfahren an, etwa bei Operationen am Hüftgelenk, am Rücken oder bei der Behandlung von Krebs.
Wie das gesetzlich geregelte Zweitmeinungsverfahren abläuft, auf was beim Einholen einer zweiten Meinung zu achten ist und wie Patientinnen und Patienten vorgehen können, hat die Stiftung Gesundheitswissen unter https://www.stiftung-gesundheitswissen.de/gesundes-leben/patient-arzt/bei-zweifeln-aerztliche-zweitmeinung-einholen zusammengefasst.
Das Thema Zweitmeinung bildet den Auftakt der Themenwoche Patientenrechte der Stiftung Gesundheitswissen vom 13. bis 17. September 2021.
Die Themenwoche im Überblick
- Montag: Bei Zweifeln: Ärztliche Zweitmeinung einholen
- Dienstag: Patientenrechte im Krankenhaus
- Mittwoch: Patientenverfügung & Vorsorgevollmacht – Planen für den Ernstfall
- Donnerstag: Expertenchat: Mangelnde Aufklärung, Behandlungsfehler & Co: Wie kann ich meine Rechte durchsetzen?
- Freitag: Verdacht auf Behandlungsfehler – was tun?
Anlässlich des Welttages der Patientensicherheit am 17. September bietet die Stiftung Gesundheitswissen am Vorabend einen Expertenchat zum Thema Patientenrechte an.
Online-Expertenchat am 16. September 2021, ab 17.30 Uhr, Dauer: 1h
„Mangelnde Aufklärung, Behandlungsfehler & Co: Wie kann ich meine Rechte durchsetzen?“
Der Expertenchat ist kostenfrei und findet online als Live-Chat statt. Fragen können während der Veranstaltung über die Chatfunktion bei YouTube gestellt oder auch gerne vorab per E-Mail gesandt werden an veranstaltung@stiftung-gesundheitswissen.de. Eine Anmeldung ist erforderlich.
In der Online-Veranstaltung wird darüber informiert, welche Patientenrechte es gibt, wo diese geregelt sind und wie man sie im Zweifelsfall durchsetzen kann. Tipps aus der Beratungspraxis, z. B. an wen man sich bei einem Verdacht auf einen Behandlungsfehler wendet, kommen von der Juristin Anja Lehmann von der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD).