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Psychotherapeutische Versorgung in Kliniken bleibt mangelhaft
Der gesetzliche Auftrag war klar: Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) sollte die personelle Ausstattung der psychiatrischen Kliniken für die psychotherapeutische Versorgung verbessern, nachdem dies in der Richtlinie zur Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik (PPP-Richtlinie) bisher versäumt worden war. Mit seiner Entscheidung am 16.9. hat der G-BA den Willen des Gesetzgebers nun missachtet und den dringend notwendigen Sachverstand vermissen lassen. Das Bundesgesundheitsministerium wird aufgerufen, die Richtlinie nur unter der Auflage zu genehmigen, dass die auf Basis wissenschaftlicher Leitlinien von den Kammern und der Patientenvertretung eingebrachten Vorschläge umgesetzt werden.
Entgegen dem gesetzlichen Auftrag hat der G-BA in seiner Sitzung am 16.9.2021 keine Verbesserung der Personalausstattung psychiatrischer Kliniken mit Ärzten und Psychologen, die Psychotherapie erbringen, beschlossen. Entsprechende einhellige Vorschläge der Bundesärzte- und der Bundespsychotherapeutenkammer, der Fachgesellschaften und Verbände, der Angehörigen und der Patientenvertretung wurden vom Unparteiischen Vorsitzenden, den Krankenkassen und der Krankenhausgesellschaft abgelehnt. Die Diskussion wurde auf das nächste Jahr verschoben. Eine Anpassung soll dann auf Basis von Versorgungsdaten aus den Kliniken diskutiert werden, die jedoch nur die gegenwärtige Personalausstattung widerspiegeln. Die Daten sagen weder etwas darüber aus, wieviel Psychotherapie fachlich notwendig ist, noch werden sie aufgrund der pandemiebedingten Ausnahmesituation in den Kliniken valide sein.
„Es zeigt sich erneut, dass der G-BA nicht den notwendigen Willen besitzt, um eine leitliniengerechte psychiatrisch-psychotherapeutische Versorgung im Krankenhaus sicherzustellen“, so DGPPN-Präsident Thomas Pollmächer. „Im Kern geht es um die Frage: Wie viele Ärzte und Psychologen werden gebraucht, damit jedem Patienten genug Psychotherapie angeboten werden kann, um einen schnellen und nachhaltigen Behandlungserfolg zu sichern? Während der G-BA diese Frage bislang selbst nicht zu beantworten wusste, haben wissenschaftliche Fachgesellschaften, Kammern, Angehörige und Betroffene die beste verfügbare Evidenz in Form von Leitlinien aufbereitet und daraus Vorschläge für eine gute psychotherapeutische Versorgung in den Krankenhäusern abgeleitet. Der G-BA hat die vorgelegten Konzepte nun ohne konkrete Begründung abgelehnt und die Lösung dieser dringenden Versorgungsprobleme weiter verschoben. Die Reform der Personalausstattung in den Kliniken, die ursprünglich zu mehr Qualität führen sollte, tritt seit Jahren auf der Stelle – zulasten der Patienten und der Mitarbeiter in den Kliniken“, kommentiert Pollmächer.
Die DGPPN ruft das Bundesgesundheitsministerium auf, die Richtlinie nur unter der Auflage zu genehmigen, dass die auf Basis wissenschaftlicher Leitlinien von den Kammern und der Patientenvertretung eingebrachten Vorschläge umgesetzt werden. Konkret soll die Personalausstattung so verbessert werden, dass je nach Bedarf 75–100 Minuten Einzelpsychotherapie pro Woche beim Patienten ankommen.