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Vorsicht bei Medikamenten aus fernen Urlaubsländern
Arzneimittel aus außereuropäischen Ländern
Reisen auf anderen Kontinenten versprechen Erholung und Abenteuer. Oftmals nutzen Touristinnen und Touristen ihren Urlaub auch, um sich einen Vorrat an Medikamenten zu beschaffen, die dort zu einem niedrigeren Preis erhältlich sind als im eigenen Land. Doch Vorsicht: Nicht alle Medikamente, die in Schwellen- oder Entwicklungsländern verkauft werden, entsprechen den Qualitätsstandards in Europa. Die Apothekerkammer Niedersachsen erklärt, was zu beachten ist, wenn sie Arzneimittel im Ausland kaufen und nach Deutschland einführen wollen.
Einfuhr von Medikamenten
Zunächst einmal müssen Reisende bei der Rückkehr nach Deutschland die gesetzlich erlaubte Höchstmenge zur Einfuhr von Arzneimitteln beachten. Man darf nur so viele Medikamente mitbringen, wie es dem üblichen persönlichen Bedarf entspricht. Das Bundesgesundheitsministerium definiert den üblichen persönlichen Bedarf, als die Menge für maximal drei Monate, unter Berücksichtigung der Dosierungsempfehlung für das jeweilige Arzneimittel. Einige Arzneimittel dürfen generell nur über eine maximale Dauer von wenigen Tagen eingenommen werden.
Gefälschte Arzneimittel
Es gibt ganz unterschiedliche Arten von Arzneimittelfälschungen. Das Spektrum reicht von Totalfälschungen bis hin zu Arzneimitteln, deren Verfallsdatum absichtlich verlängert und damit manipuliert wurde. Arzneimittelfälschungen können den richtigen Wirkstoff enthalten, aber in falscher Dosis, also zu gering oder zu hoch. Sie können keinen oder einen anderen Wirkstoff als den angegebenen aufweisen. Oder sie werden mit gefälschten Blistern, Beipackzetteln und/oder Umkartons angeboten. Sie können dann Inhaltsstoffe beinhalten, die gar nicht auf der Verpackung angegeben sind. Zudem kann ein gefälschtes Arzneimittel oder ein gefälschter Wirkstoff auch die gewerblichen Schutzrechte des Rechteinhabers verletzen. Die Einfuhr von gefälschten Arzneimitteln oder Wirkstoffen nach Deutschland ist strikt verboten. Touristen, die sie dennoch nach Deutschland bringen, tragen die rechtlichen Konsequenzen. Außerdem gefährden sie ihre Gesundheit bewusst oder unbewusst, wenn sie minderwertige Arzneimittel einnehmen, unter Umständen können sie sogar eine gefährliche Wirkung haben.
Antibiotika nur auf Rezept
In Deutschland erhalten Patientinnen und Patienten Antibiotika nur auf Rezept. Das hat gute Gründe. Antibiotika sind Medikamente, die Nebenwirkungen wie Magen-Darm-Beschwerden oder allergische Reaktionen hervorrufen können. Antibiotika helfen zudem nur gegen Infektionen, die durch Bakterien ausgelöst werden. Gegen Viren helfen sie nicht. Wer in Deutschland beispielsweise unter einer Atemwegserkrankung leidet, bekommt Antibiotika nur dann, wenn in einer Arztpraxis eine bakterielle Infektion festgestellt wurde. Denn eine zu häufige oder unsachgemäße Anwendung von Antibiotika, kann zu Resistenzen führen, die zur Unwirksamkeit des jeweiligen Antibiotikums führen. Je mehr Resistenzen gegen die zur Verfügung stehenden Antibiotika auftreten, desto weniger Therapiemöglichkeiten bleiben. Antibiotikaresistenzen sind in Deutschland bereits ein Problem, aber besonders in Ländern, in denen Antibiotika rezeptfrei erhältlich sind.
Beratung über die richtige Einnahme
Bei Antibiotika sind Dosierungen, Einnahmezeitpunkte und Therapiedauer besonders entscheidend. Aber auch bei anderen rezeptpflichtigen wie auch frei verkäuflichen Medikamenten kommt es auf diese Aspekte an. Wer in der Selbstmedikation den Beipackzettel nicht beachtet oder ihn nicht versteht, da er in einer anderen Sprache geschrieben ist, gefährdet nicht nur die Wirksamkeit des Medikaments, sondern auch seine eigene Gesundheit.
Ungewohnte Wirkstoffdosis
Es kann vorkommen, dass ein für das Ausland hergestellte Medikament eine andere Wirkstoffdosis enthält, als in Deutschland üblich ist. Beispielsweise gibt es Mittel, von denen man zwei Tabletten schlucken müsste, um die Menge des Wirkstoffes einzunehmen, der in Deutschland in einer Tablette enthalten ist. Eine ärztliche Verordnung ist auf den individuellen Bedarf des einzelnen Menschen abgestimmt. Der Therapieerfolg ist gefährdet, wenn das Medikament in einer falschen Wirkstoffdosierung eingenommen wird.
Medikationsberatung in der Apotheke
Patientinnen und Patienten, die fünf oder mehr Medikamente einnehmen müssen oder die im Rahmen einer Antitumortherapie oder nach einer Organtransplantation Tabletten oder Kapseln einnehmen müssen, haben Anspruch auf eine umfangreiche Medikationsberatung in der Apotheke. Dafür bringen die Betroffenen alle Arzneimittel zu einem vereinbarten Termin in die Apotheke, und zwar sowohl die ärztlich verordneten Präparate als auch rezeptfreie Substanzen inklusive Nahrungsergänzungsmittel und eventuellen Produkten aus dem Ausland. Der Apotheker oder die Apothekerin erstellt eine Übersicht über die Gesamtmedikation und berät zu Dosierungen sowie Einnahmezeitpunkten. Dieser Service verbessert die Arzneimitteltherapie erkrankter Menschen und wird mit der Krankenkasse abgerechnet.
Der Apothekerkammer Niedersachsen gehören mehr als 8.000 Mitglieder an. Die Apothekerin und der Apotheker sind fachlich unabhängige Heilberufler:innen. Der Gesetzgeber hat den selbstständigen Apotheker:innen die sichere und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln übertragen. Der Beruf erfordert ein vierjähriges Pharmaziestudium an einer Universität und ein praktisches Jahr. Dabei erwerben die Studierenden Kenntnisse in pharmazeutischer Chemie und Biologie, Technologie, Pharmakologie, Toxikologie und Klinische Pharmazie. Nach dem Staatsexamen erhalten die Apotheker:innen eine Approbation. Nur mit dieser staatlichen Zulassung können sie eine öffentliche Apotheke führen. Als Spezialist:innen für Gesundheit und Prävention beraten die Apotheker:innen die zur Ausübung der Heilkunde berechtigten Personen kompetent und unabhängig über Arzneimittel und apothekenpflichtige Medizinprodukte. Apotheker:innen begleiten Patient:innen fachlich, unterstützen menschlich und helfen so, die Therapie im Alltag umzusetzen.