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AWMF: Sektorenübergreifende und regionale Krankenhausplanung dringend notwendig
Eine Krankenhausreform, die eine wissenschaftlich begründete, Patient*innen-zentrierte und ressourcenbewusste Gesundheitsversorgung zum Ziel hat, kann nur durch eine sektorenübergreifende und regionale Versorgungsplanung gelingen. Darauf weist die AG „Medizin und Ökonomie“ der Arbeitsgemeinschaft Wissenschaftlicher Medizinischer Fachgesellschaften e.V. (AWMF) hin. Gleichzeitig begrüßt sie, dass die zur Vorbereitung einer Krankenhausreform eingesetzte Regierungskommission wissenschaftlich ausgerichtet ist und auch die wissenschaftlichen medizinischen Fachgesellschaften gehört werden sollen.
In einer aktuellen Stellungnahme hat die AG Medizin und Ökonomie der AWMF festgehalten, welche Aspekte bei der anstehenden Krankenhausreform berücksichtigt werden sollten.
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Derzeit schließen in Deutschland immer wieder Kliniken, weil sie defizitär arbeiten und rote Zahlen schreiben. „Wir begrüßen, dass die Bundesregierung diese unkontrollierten Klinikschließungen beenden will und im Rahmen einer Regierungskommission auch unter Einbeziehung der wissenschaftlichen medizinischen Fachgesellschaften nun eine Krankenhausreform vorbereitet“, betont Professor Dr. med. Rolf-Detlef Treede, AWMF-Präsident. „Die AWMF und die in ihr organisierten 182 Fachgesellschaften mit circa 250.000 Ärztinnen und Ärzten sowie Angehörigen weiterer Gesundheitsfachberufe steht für einen zeitnahen Austausch gerne zur Verfügung.“
„Aus Sicht der AWMF kann eine solche Strukturreform nur dann gelingen, wenn eine sektorenübergreifende Versorgungsplanung erfolgt, in die der ambulante Sektor mit einbezogen wird. Nur so kann sichergestellt werden, dass an der Schnittstelle zwischen ambulanter zu stationärer Versorgung nicht wie heute wertvolle Informationen verloren gehen oder es zu Brüchen und Versorgungsproblemen kommt“, betont Professor Dr. med. Fred Zepp, stellvertretender Präsident der AWMF.
„Da die Versorgungsstruktur in Städten häufig eine andere ist als auf dem Land, fordern wir als AWMF auch, dass die Krankenhausplanung regional erfolgt“, sagt Dr. med. Manfred Gogol, Schatzmeister der AWMF. Nach Auffassung der AG „Medizin und Ökonomie“ der AWMF sollte sich die regionale Planung neben der erwarteten demografischen Entwicklung insbesondere an dem tatsächlichen diagnose- und schweregradorientierten Behandlungs- und Pflegebedarf orientieren. So könne es beispielsweise sein, dass aufgrund der demografischen Entwicklung in ländlichen Gebieten die Gesamtzahl der Patientinnen und Patienten sinkt, zugleich jedoch ältere, vielfach erkrankte Patientinnen und Patienten häufig höhere Versorgungsaufwände haben. Dieser verstärkte Behandlungsbedarf müsse in die Planung einbezogen werden.
Insgesamt sei es auch notwendig, dass die Krankenhäuser und die ambulant Versorgenden gemeinsam an ihrer Versorgungsqualität gemessen werden. „Hier soll in Zukunft die Kontinuität der Versorgung, die Kommunikation mit Patientinnen und Patienten sowie die Indikations- und Ergebnisqualität einbezogen werden“, erläutert Dr. med. Monika Nothacker, stellv. Leiterin des AWMF-Instituts für Medizinisches Wissensmanagement (AWMF-IMWi). Insbesondere bei der Indikationsqualität können Leitlinien unterstützen, die jeweils den aktuellen Stand des Wissens zusammenfassen und damit die Grundlage für vertrauenswürdige Entscheidungen in der Behandlung von Patientinnen und Patienten bilden.
Zugleich brauche es eine grundlegende sektorenübergreifende Reform der Vergütung. „Die derzeitige duale Finanzierung sowie der gesundheitspolitisch forcierte Wettbewerb zwischen den Leistungsanbietenden stehen einer ressourcenbewussten Versorgung in vielen Bereichen entgegen, auch dies muss sich dringend ändern“, betont Zepp. Zur Überwindung der Sektorengrenzen setzen sich die wissenschaftlichen medizinischen Fachgesellschaften außerdem für neue, ebenfalls sektorenübergreifende und interprofessionelle Versorgungskonzepte in Form von Zentren und Netzwerken ein. „Nur so kann im Sinne einer evidenzbasierten hochwertigen Patient*innenversorgung die Ergebnisqualität verbessert werden, die das Primat der zukünftigen Versorgungsplanung sein muss“, sagt Zepp.
Hier gelangen Sie zur ausführlichen Stellungnahme: https://www.awmf.org/fileadmin/user_upload/Stellungnahmen/Medizinische_Versorgung/20220629_AWMF_Stellungnahme_KH_Reform_final.pdf
*** Bei Veröffentlichung Beleg erbeten. ***
Die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) e. V. bündelt die Interessen der medizinischen Wissenschaft und trägt sie verstärkt nach außen. Sie handelt dabei im Auftrag ihrer 182 medizinisch-wissenschaftlichen Fachgesellschaften. Gegründet 1962 mit dem Ziel, gemeinsame Interessen stärker gegenüber dem Staat und der ärztlichen Selbstverwaltung zu positionieren, erarbeitet die AWMF seitdem Empfehlungen und Resolutionen und vertritt diese im wissenschaftlichen und politischen Raum. Die AWMF ist Ansprechpartner für gesundheitspolitische Entscheidungsträger, wie den Gemeinsamen Bundesausschuss, und koordiniert die Entwicklung und Aktualisierung medizinisch-wissenschaftlicher Leitlinien in Deutschland. Jede gemeinnützige Fachgesellschaft in Deutschland kann Mitglied werden, sofern sie sich wissenschaftlichen Fragen der Medizin widmet. Die AWMF finanziert sich vorwiegend durch die Beiträge ihrer Mitgliedsgesellschaften und Spenden.