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Kommentare aus der Frauenheilkunde zum Bericht der Kom-rSF
Nach der Veröffentlichung des Berichts der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin kommentiert die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V. (DGGG) die Pläne zur Neuregulierung des Schwangerschaftsabbruchs sowie zur Legalisierung der Eizellspende und der altruistischen Leihmutterschaft.
Die von der Bundesregierung berufene Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin hat im April ihren Abschlussbericht vorgelegt.1
Das interdisziplinär zusammengesetzte Fachgremium teilte sich bei der Erarbeitung des Berichts in zwei Arbeitsgruppen auf. Arbeitsgruppe 1 widmete sich Möglichkeiten der Regulierungen für den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches während sich Arbeitsgruppe 2 mit dem Thema Möglichkeiten zur Legalisierung der Eizellspende und der altruistischen Leihmutterschaft beschäftige.
Die Kommission legte zum einen die Empfehlung vor, dass Schwangerschaftsabbrüche in der Frühphase der Schwangerschaft rechtmäßig sein sollten. Dabei stehe dem Gesetzgeber für Abbrüche in der mittleren Phase der Schwangerschaft ein Gestaltungsspielraum zu. Zudem verwies die Kommission auf Ausnahmeregelungen, die z.B. Gesundheitsrisiken der Schwangeren betreffen. Zum anderen kam die Kommission zur Schlussfolgerung, dass die Eizellspende unter bestimmten Bedingungen ermöglicht werden könne. Hinsichtlich der altruistischen Leihmutterschaft empfahl das Gremium, dass die altruistische Leihmutterschaft in Deutschland nur unter sehr engen Voraussetzungen ermöglicht werden sollte.
In zwei separaten Kommentaren geht die DGGG kritisch auf einzelne Aspekte ein, die von der Kommission ausgearbeitet wurden.
Originalpublikation:
https://www.bmfsfj.de/resource/blob/238402/8d276c6c55d679d192cdb9a2f03ee820/beri…
https://www.bmfsfj.de/resource/blob/238404/08fd14b5eb28265c8201b69d12e456f4/kurzbericht-kommission-zur-reproduktiven-selbstbestimmung-und-fortpflanzungsmedizin-data.pdf
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