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Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Herzgesundheit
Die Deutsche Gesellschaft für Nephrologie (DGfN) sieht den Bedarf zu einer Verbesserung der Vorbeugung und Versorgung von Herz-Kreislauferkrankungen und unterstützt daher die Ziele des Gesetzes zur Stärkung der Herzgesundheit (Gesundes-Herz-Gesetz – GHG). Sie hat bereits zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit Stellung genommen. Ihre Anmerkungen haben jedoch überwiegend keine Aufnahme in den Gesetzentwurf gefunden.
Zur Verbesserung der Vorbeugung und Versorgung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen muss ein Gesundes-Herz-Gesetz den Präventionsgedanken, Lebensstiländerungen und die Detektion von Risikofaktoren ins Zentrum des Regelungsvorhabens stellen. Die hohe Relevanz der Prävention, der Früherkennung und der frühzeitigen Therapie der chronischen Nierenkrankheit, als eine maßgebliche Ursache von Herz-Kreislauferkrankungen, wurde dabei übersehen. Zumindest wird die chronische Nierenkrankheit trotz ihrer Relevanz im Gegensatz zu anderen, auch weniger relevanten Risikofaktoren im Gesetzesentwurf überhaupt nicht erwähnt. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) soll nicht einmal mit der Prüfung des Themenkomplexes beauftragt werden.
Da es sich bei der Früherkennung der chronischen Nierenkrankheit um wenige einfache und vergleichsweise kostengünstige Maßnahmen mit hoher Relevanz für Patientinnen und Patienten handelt, sollten diese im weiteren Gesetzgebungsprozess jedoch berücksichtigt werden. Die Nichtaufnahme in den Gesetzesentwurf verwundert, da durch gezielte Screenings und die frühzeitige Therapie der chronischen Nierenkrankheit das Auftreten von Herzinfarkten um bis zu 50 % im Vergleich zu Personen, die nicht gescreent werden, oder von Schlaganfällen um mehr als ein Drittel reduziert werden könnte (7). Die Verhinderung von Herzinfarkten und Schlaganfällen ist jedoch das erklärte Ziel des Gesetzes, welches die DGfN unterstützt.
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