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Rechtzeitig neue Rezepte anfragen und einlösen
Vor den Feiertagen an Medikamente denken
Frankfurt am Main – Wer verschreibungspflichtige Medikamente benötigt, sollte vor allem vor den Feiertagen prüfen, ob zu Hause genügend Präparate für die Zeit bis ins neue Jahr vorhanden sind. Viele Arztpraxen haben „zwischen den Jahren“ geschlossen. Reicht der eigene Vorrat nicht aus, sollten sich Betroffene daher rechtzeitig die notwendigen Rezepte vom behandelnden Arzt verordnen lassen und auch zeitnah in der Apotheke vor Ort einlösen. Ursula Funke, Präsidentin der Landesapothekerkammer Hessen, betont: „Verordnungen sind immer nur eine begrenzte Zeit gültig. Falls es zu einem Lieferengpass kommt, kann es unter Umständen ein bisschen dauern, um eine geeignete Alternative bereitzustellen.“ An Feiertagen und Wochenenden sind Arztpraxen sowie Apotheken geschlossen. Davon ausgenommen sind der ärztliche Notdienst und der Apothekennotdienst für akute Notfälle.
Gültigkeitsdauer von Rezepten beachten
Seit dem 1. Januar 2024 erhalten gesetzlich Krankenversicherte anstelle des bekannten rosa Scheins das E-Rezept für verschreibungspflichtige Medikamente. Dieses kann innerhalb von 28 Tagen auf Kosten der Krankenkasse eingelöst werden. Der Patient muss im Regelfall nur eine geringfügige Zuzahlung leisten. Das Rezept ist zwar auch nach Ablauf dieser Frist noch zwei weitere Monate gültig, die Kosten für das Arzneimittel trägt der gesetzlich Versicherte dann aber komplett allein. Ebenfalls drei Monate gültig sind Rezepte für Privatversicherte, die mittlerweile auch als E-Rezept ausgestellt werden können. Verordnungen für Hilfsmittel wie Bandagen oder Kompressionsstrümpfe sind binnen 28 Tagen einzulösen. Darüber hinaus gibt es besondere Verordnungen mit kürzerer Gültigkeit. So sind Rezepte für Betäubungsmittel zum Beispiel sieben Tage gültig, Entlassrezepte, die manche Patienten am Ende eines Krankenhausaufenthalts erhalten, einschließlich des Verschreibungsdatums nur drei Tage. Die Apotheke vor Ort informiert bei Unsicherheiten, ob ein Rezept noch gültig ist.
Nicht jedes Medikament ist sofort verfügbar
Es kann vorkommen, dass die Apotheke ein Präparat erst besorgen muss. Dies kann gegebenenfalls einige Stunden dauern. Auch Lieferengpässe sind möglich. Hiervon ist die Rede, wenn ein Medikament voraussichtlich mehr als zwei Wochen nicht in der üblichen Menge geliefert werden kann oder die Nachfrage deutlich höher als das Angebot ist. Betroffen sind immer wieder unterschiedliche Wirkstoffgruppen wie zum Beispiel Blutdrucksenker, Antibiotika und Schmerz- oder Erkältungsmittel. Die Ursachen der Lieferengpässe sind ebenso vielfältig und reichen von stockenden Herstellungsprozessen im Ausland bis zu Problemen beim Transport aus Übersee. Um trotz Lieferengpässen eine zuverlässige Versorgung der Patienten zu ermöglichen, prüfen Apotheker etwaige Alternativen oder einen Import.
Therapie mit Austausch- oder Ersatzpräparat
Wann immer ein Rezept nicht eingelöst werden kann, setzen Apotheker alles daran, die Therapie dennoch sicherzustellen. Grundsätzlich sind hierbei gesetzliche und vertragliche Regelungen sowie medizinische und pharmazeutische Aspekte zu berücksichtigen. Im einfachsten Falle ist das Medikament in gleicher Form von einem anderen Hersteller vorrätig und ein Austausch nicht ausgeschlossen. Muss hingegen eine Packungsgröße, Stärke oder ein Wirkstoff ersetzt werden, ist eine Rücksprache zwischen Apotheker und verordnendem Arzt erforderlich. Dies kann ein wenig Zeit in Anspruch nehmen. Anschließend erläutert der Apotheker dem Patienten das Ersatzpräparat in einem ausführlichen Beratungsgespräch. Steht kein passendes Fertigarzneimittel zur Verfügung, kann der Apotheker unter Umständen ein Rezepturarzneimittel im eigenen Labor zubereiten. Voraussetzung ist, dass der Wirkstoff als Rezeptursubstanz verfügbar ist.
Der Landesapothekerkammer Hessen gehören rund 6.900 Apothekerinnen und Apotheker an. Der Heilberuf des Apothekers unterliegt einem gesetzlichen Auftrag. Zu den Aufgaben der Landesapothekerkammer gehören die Förderung der Fort- und Weiterbildung und die Überwachung der Einhaltung der Berufspflichten durch ihre Mitglieder.