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Chronisch Kranke: Für 2018 Zuzahlungsbefreiung beantragen
Westfalen-Lippe. Chronisch kranke Patienten können jetzt für 2018 einen Antrag auf Zuzahlungsbefreiung bei ihrer Krankenkasse stellen. Das empfiehlt Dr. Klaus Michels, Voristzender des Apothekerverbandes Westfalen-Lippe (AVWL), allen gesetzlich Versicherten, die ein planbares Einkommen wie eine monatliche Rente haben und regelmäßige Zuzahlungen etwa auf ärztlich verordnete Medikamente erwarten.
Jährliche Beantragung erforderlich
„Alle Befreiungen müssen jedes Jahr neu beantragt werden. In Deutschland sind mehr als sechs Millionen Menschen von der Zuzahlung befreit“, sagt Michels. „Das sind zehn Prozent der 70 Millionen gesetzlichen Versicherten.“
Eine schon zu Jahresbeginn ausgestellte Befreiungsbescheinigung kann nicht nur in der Apotheke, sondern auch bei Arzt- oder Klinikbesuchen eine echte Erleichterung sein. Wenn vom verordnenden Arzt ein Befreiungsvermerk auf dem Rezept eingetragen ist oder der Patient einen entsprechenden Bescheid in der Apotheke vorlegen kann, wird keine Zuzahlung für die Krankenkasse eingezogen. Bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln beträgt die Zuzahlung genau zehn Prozent des Preises, mindestens aber fünf Euro und höchstens zehn Euro.
Finanzielle Belastung ist entscheidend
Grundsätzlich von der Zuzahlung befreit sind nach Angaben der Apotheken Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Erwachsene können eine Befreiungsbescheinigung beantragen, sofern ihre finanzielle Belastung zwei Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens schon überschritten hat oder noch überschreiten wird. Bei chronisch kranken Patienten ist es ein Prozent.
Der für 2018 aktualisierte Zuzahlungsrechner auf dem Gesundheitsportal www.aponet.de kann ermitteln, ob die Belastungsgrenze im Laufe des Jahres erreicht wird. Ein Beispiel: Ein Rentner ist verheiratet, die Kinder sind schon aus dem Haus. Die monatlichen Renten der Eheleute ergeben zusammen 1.800 Euro, also jährlich 21.600 Euro. Nach Abzug des Freibetrages von 5.481 Euro für die Ehefrau ergibt sich ein zu berücksichtigendes Einkommen von 16.119 Euro. Da er chronisch krank ist, müssen die beiden demnach zwar sämtliche Zuzahlungen bis zur Belastungsgrenze von 161,19 Euro (ein Prozent) pro Jahr selbst tragen, werden aber darüber hinaus komplett von allen Zuzahlungen befreit.
Zum Zuzahlungsbefreiungsrechner geht es hier.