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Versorgungsforschung: Über 200 Anträge auf finanzielle Förderung durch den Innovationsfonds eingegangen
Berlin, 28. Februar 2018 – Mehr als 200 Anträge hat der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) auf seine jüngsten Förderbekanntmachungen im Bereich der Versorgungsforschung erhalten. Nach Begutachtung der Anträge durch den Expertenbeirat wird der Innovationsausschuss voraussichtlich im Herbst darüber entscheiden, welche Projekte finanziell über den Innovationsfonds gefördert werden können.
Die Hälfte der zur themenspezifischen Förderbekanntmachung eingereichten Projektanträge richtet sich auf das Themenfeld „Patientensicherheit, Qualitätssicherung und -förderung“, gefolgt von „Besondere Versorgungssituationen“. Deutlich weniger Anträge bezogen sich auf die anderen beiden Themenfelder „Entwicklung von Versorgungsstrukturen und -konzepte“ und „Messung der Ergebnisqualität“.
Zur Förderbekanntmachung „Evaluation der Richtlinie über die Früherkennung von Krebserkrankungen, Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs“ erreichten den Innovationsausschuss vier Anträge, zur „Evaluation von Selektivverträgen“ ein Antrag.
Insgesamt drei Förderbekanntmachungen hatte der Innovationsausschuss am 20. Oktober 2017 für den Bereich der Versorgungsforschung veröffentlicht. Neben der Förderbekanntmachung zur themenspezifischen Versorgungsforschung betrafen die beiden anderen Förderbekanntmachungen die Evaluation der Richtlinie des G-BA über die Früherkennung von Krebserkrankungen (KFE-RL) Abschnitt D Nummer II (Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs) sowie die Evaluation von Selektivverträgen nach §§ 73c und 140a SGB V. Das Antragsverfahren war einstufig angelegt – vollständige Anträge mussten bis spätestens 20. Februar 2018 beim DLR Projektträger eingereicht werden.
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