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Evaluation zur medizinischen Versorgung im ländlichen Raum liegt vor
Ministerin Carola Reimann: „Landarztquote wichtiges zusätzliches Instrument im Kampf gegen Ärztemangel“
Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung hat den entsprechenden Landtagsausschuss am Donnerstag über die Ergebnisse einer Evaluation zur medizinischen Versorgung im ländlichen Raum unterrichtet. Die bisherigen Maßnahmen des Landes im Kampf gegen den Ärztemangel waren zuvor auf Basis von Daten der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN) auf ihre Wirksamkeit untersucht worden.
Gesundheitsministerin Carola Reimann erklärt dazu: „Die Auswertung der Daten der KVN bestätigt, dass die bisherigen Maßnahmen und Angebote zur Verbesserung der medizinischen Versorgung wie Studienstipendien, Weiterbildungen und Niederlassungsförderungen gut angenommen werden. Dennoch könnten uns in Niedersachsen nach den Prognosen der KVN im Jahr 2030 rund 1.000 Hausärztinnen und Hausärzte fehlen, insbesondere im ländlichen Raum. So weit wollen und dürfen wir es nicht kommen lassen. Deshalb halte ich die zeitnahe Einführung einer Landarztquote für ausgesprochen sinnvoll. Sie kann ein weiteres wichtiges Instrument im Kampf gegen den drohenden Mangel an Ärztinnen und Ärzten in der Fläche sein.“
Stichwort Landarztquote:
Der sogenannte Masterplan Medizinstudium 2020 ermöglicht den Ländern, bis zu 10 Prozent der Medizinstudienplätze an Bewerberinnen und Bewerber zu vergeben, die sich verpflichten, nach Abschluss des Studiums und der fachärztlichen Weiterbildung in der Allgemeinmedizin in ländlichen unterversorgten Regionen tätig zu sein. Die Quote ermöglicht es, planmäßig, unmittelbar und gezielt Studierende an die hausärztliche Versorgung zu binden. In anderen Flächenländern wie Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz wurde eine entsprechende Quote bereits eingeführt, weitere Bundesländer befinden sich in konkreten Planungen.
Bereits laufende Maßnahmen des Landes und der KVN zur Verbesserung der medizinischen Versorgung im ländlichen Raum
Das Land und die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen bieten ein umfassendes Maßnahmenpaket an, das angehende Medizinerinnen und Mediziner in allen Phasen der Ausbildung sowie der Niederlassung unterstützt:
Hausärztliches Stipendium
Mit dem Hausärztlichen Stipendium werden Studierende gefördert, die sich im klinischen Teil oder einem vergleichbaren Abschnitt ihres Studiums befinden. Die Studierenden können bis zu einer Dauer von vier Jahren monatlich eine Beihilfe von 400 Euro erhalten. Hierfür verpflichten sie sich, nach Abschluss des Studiums innerhalb von neun Monaten die Weiterbildung zur Fachärztin bzw. zum Facharzt für Allgemeinmedizin aufzunehmen und nach der Weiterbildung als Hausärztin bzw. Hausarzt im ländlichen Raum Niedersachsens tätig zu sein.
Praktisches Jahr in einer Hausarztpraxis
Studierende, die ihr Wahltertial im Praktischen Jahr (PJ) in einer zugelassenen niedersächsischen Hausarztpraxis absolvieren, können eine finanzielle Unterstützung erhalten. Je nach hausärztlichem Versorgungsgrad am Standort der Praxis können die Studierenden eine Förderung in Höhe von 1.600 Euro oder 2.400 Euro für das PJ erhalten.
Unterstützung bei Gründung oder Übernahme einer ärztlichen Niederlassung
Die Gründung einer ärztlichen Niederlassung oder die Übernahme einer bestehenden ärztlichen Niederlassung wird über die KVN mit bis zu 60.000 Euro pro Gründung bzw. Übernahme einer Niederlassung gefördert. In Regionen, in denen eine hausärztliche Unterversorgung droht oder herrscht, sogar mit bis zu 70.000 Euro. Auch die Gründung oder Übernahme einer ärztlichen Zweigniederlassung wird gefördert. Hierfür sind bis zu 30.000 Euro veranschlagt pro Gründung oder Übernahme.
Umsatzgarantie
In vielen Regionen ist zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung die Besetzung eines Kassenarztsitzes zwingend erforderlich. Findet sich jedoch keine Ärztin oder kein Arzt für die Aufnahme der Tätigkeit, kann die KVN eine Umsatzgarantie zusichern. Der entsprechende Zuschuss kann für eine Dauer von bis zu zwei Jahren gezahlt werden.
Weiterbildungsassistenz
Um die Weiterbildung für Assistenzärztinnen und -ärzte zur Allgemeinmedizinerin attraktiver zu machen, wird der Teil der Weiterbildung, der in der ambulanten hausärztlichen Versorgung zu absolvieren ist, von den Krankenkassen und der KVN finanziell gefördert. Dadurch kann den Assistenzärztinnen und -ärzten auch während dieser Zeit eine angemessene Vergütung gezahlt werden und es ist sichergestellt, dass die weiterbildenden Praxen finanziell entlastet werden. Darüber hinaus kann den Assistenzärztinnen und -ärzten auch ein Zuschuss für vorgeschriebene Weiterbildungskurse gewährt werden.
Unterstützung in praktischen Phasen der Ausbildung
Studierende der Humanmedizin, die ihre Famulatur in einer Praxis oder einem medizinischen Versorgungszentrum absolvieren, die in einer Region mit besonderem Besetzungsbedarf liegen, können eine finanzielle Unterstützung in Höhe von einmalig 400 Euro erhalten.
Die komplette Evaluation der Maßnahmen zur Sicherung der ärztlichen Versorgung auf dem Land in Niedersachsen finden Sie hier: https://www.ms.niedersachsen.de/download/150192